Unterhaltsrückstand anrechenbar?

  • Hallo, ich muß ab nächten Monat HartzIV-Zuschüsse beantragen, da mein Einkommen drastisch sinken wird. Kann ich eine Unterhaltszahlung (Rückstände für Kindesunterhalt) als einkommensmindernd angeben und wird diese bei der Berechnung als Sonderausgabe oder ähnliches berücksichtigt?

  • Hallo Helmut,


    wenn du trotz deines geminderten Einkommens noch weiterhin Unterhaltszahlungen leistest, sind diese natürlich von Einkommen abzugsfähig bei der Berechnung des ALG II's.....


    Da sich dein Einkommen, wie du schreibst, mindert wird, besteht auch die möglichkeit den Unterhaltstitel neu berechnen zu lassen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Danke für die schnelle Auskunft. Es handelt sich um Rückstände, die ich derzeit mit 100 Euro mtl. ausgleiche. Ein neuer Titel wird mir also nichts nutzen. Wie sieht es mit titulierten Schulden aus, werden die auch angerechnet?