Ab wann wird Zufluss angerechnet?

  • Hallo, kann mir jemand sagen, wie die Zuverdienstregelung in punkto Zeitraum ist? Ich versuche den Sachverhalt verständlich zu machen, daher leider etwas länger geraten...


    28. Februar, Kontostand: NULL Euro. Ich erhalte ALG II in voller Höhe für den Folgemonat März auf mein Konto.


    1. März: Ich nehme meinen Minijob auf.


    30. März: Kontostand: Null, da ich das Geld vom Februar nun aufgebraucht habe. Ich erhalte nun mein erstes Gehalt in Höhe von 400 Euro auf mein Konto. Kontostand: 400 Euro.


    Die ARGE schickt mir darauf einen Änderungsbescheid für den Monat März (also für das Geld, welches Ende Februar an mich geleistet wurde). Vom ALG II werden 240 Euro rückwirkend :( aberkannt, da ich im MONAT März 400 Euro dazuverdient habe (160 Euro Freibetrag, bleiben 240 anrechenbares Einkommen). Ich zahle also von den 400 Euro 240 Euro an die Arge, Kontostand am 30. März: 160 Euro.


    Am 31. März wird dann ALG II bereits um 240 Euro gemindert an mich ausgezahlt für den Monat April.
    Ich habe also für den Monat April als Budget ALG II - 240 + 160 vom Konto Freibetrag = ALG II - 80 Euro zur Verfügung. 80 Euro unter dem Minimum :mad:


    Da ich nun seit 1. Oktober mehr Geld verdiene wiederholt sich das Spiel.


    30. September: Ich erhalte 400 Euro aus dem Minijob und von der Arge ALG II weniger 240 Euro auf Grund der Tätigkeit. Mein Budget für den Oktober.


    1. Oktober: Ich nehme eine Teilzeitstelle auf.
    30. Oktober: Ich erhalte nun zum ersten mal (statt 400 Euro) 875 Euro Gehalt. Die ARGE erstellt einen weiteren Änderungsbescheid (von 875 Euro bleibt ein Freibetrag von 247,50 Euro und 627,50 Euro anrechenbares einkommen, die nun wieder RÜCKWIRKEND :eek: abgezogen werden werden.
    Es wurden bereits 240 Euro anrechenbares Einkommen bei der letzten Zahlung Ende September berücksichtigt, verbleiben weitere 387,50 Euro, die ich nun erstmal zurückzahlen muss :( .


    Das heißt: von den 875 Euro Zuverdienst auf dem Konto Ende Oktober blieben mir nur 487,50 Euro, nach Abzahlung der "Schulden" an die ARGE für das bereits "zuviel" geleistete Geld.


    Plus ALG II weniger 627,50 Euro, die ja als anrechenbares Einkommen nun bereits in Abzug gestellt wurden, für den Monat November.


    Im November-Budget bin ich also satte 247,50 unterhalb des Existenzminimums, würde ich die Schulden ganz abtragen.


    Freundlicherweise darf ich in Raten zahlen.


    Ist es wirklich wahr, dass das nun so geregelt ist und ich WEIL ich arbeite erstmal WENIGER habe, als jemand, der NICHT arbeitet?????