Ein paar Fragen zu ALG2

  • Hallo,
    ich habe ein paar Fragen zum Thema ALG2 (Hartz IV).
    Meine Freundin ist 21 Jahre alt und hat Ihre Ausbildung als Bauzeichnerin vor 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen. Leider hat sie bisher noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden. Sie hat schon einiges an Maßnahmen hinter sich gebracht. Aufgrund eines Unfalls während ihrer Ausbildung ist sie nicht vollständig arbeitsfähig. Zur Zeit bearbeitet die ReHa-Abteilung vom Arbeitsamt ihren fall und sie ist wie schon gesagt in ReHa maßnahmen zur Wiedereingliederung in de Arbeitsmarkt. Die Sache läuft nun im Feb. nächsten Jahres aus und ab dann endet ihr anspruch auf ALG1 und sie rutscht in Hartz IV.


    Sie hat nun eine eigene Wohnung (2 Zimmer, ca 60qm) und ich hab in der Zeitung gelesen, dass das Amt für eine person nur 40-50qm vorsieht. Jetzt ist ihre Wohnung mit 300? Warmmiete nicht sonderlich teuer, dennoch hat sie angst sich die miete nicht mehr leisten zu können? Was wird denn vom Amt bezahlt? zahlen sie nur ganz oder gar net? oder kann sie auch mit einer Teilbezahlung rechnen?


    Generelle Frage: Hat sie überhaupt anspruch auf harz IV?


    Für mich ist das Thema neu, da ich student bin und selbst davon nicht betroffen bin. Meine Freundin hält sich im zuge der wiedereingliederung mit dem "guten willen" der chefs in den betrieben in denen sie praktikumg macht zur zeit über wasser, denn die 150? ALG sind ein witz...


    Würde mich über antworten freuen.
    Gruß Vince

  • Hallo Vince,


    ich setze mal bei meiner Antwort voraus, dass Deine Freundin arbeitsfähig im Sinne des SGB II ist (siehe ALG II Berechtigte).
    In diesem Fall zahlt das Amt mind. 6 Monate auch unangemessene Unterkunftskosten. Die tatsächliche Höe ist regional unterschiedlich. Diese kannst Du am Besten direkt vor Ort bei der BA / ARGE erfragen.
    Danach wird der Träger nurnoch die angemessenen Wohnkosten übernehmen, also eine Teilzahlung leisten. Der Übrigen Teil wäre dann aus der Regelleistung zu bestreiten.
    Wenn Sie finanzielle Unterstützung von Dritten bekommen sollte schaut Euch vorher an, wie das mit der Einkommensanrechnung unter einen Hut zu bringen ist ;)


    Gruß


    Philipp

  • Danke für die schnelle Antwort. Dann weiß ich/sie ja schonmal wo sie dran ist. Lt. Dekra (die führen die Wiedereingliederung im Auftrag der Agentur für Arbeit durch) ist sie am ende der wiedereingliederung wieder voll arbeitsfähig (zumindest auf dem papier)
    Von daher ist sie auf jeden fall empfangsberechtigt.
    Danke nochmal!
    Gruß Vince

  • Wie soll sie das denn organisatorisch am besten machen? Sie ist noch bis zum 13. in einer Reha Maßnahme beim Arbeitsamt, und empfängt ALG1


    dannach ist sie wieder offiziell arbeitsfähig und arbeitslos. ALG1 läuft dann aber ab und sie müsste ALG2 beantragen. Sie hat nun seit dem 1.1.07 offiziell die Wohnung zur Miete und sich in der neuen Stadt angemeldet.
    Muss sie nun nur noch zur Agentur für Arbeit und sich ummelden? Mitsamt Mietvertrag usw?


    Gruß Vince