Darf Gehalt der Freundin angerechnet werden?

  • Hallo,
    ich bin am 01.09.2006 nach Selbständigkeit in Hartz 4 gekommen. Zum 01.10.2006 ist meine Freundin bei mir eingezogen. Sie hat seit dem 01.10.2006 einen festen Job und erhält Netto ca. 1.300 Euro. Keine Kinder vorhanden.


    Ich bekomme nun 188 Euro vom Amt; diese Summe wird direkt an den Vermieter überwiesen (den Restmiete zahlt meine Freundin).


    Nun meine Frage: Darf das Geld von meiner Freundin schon voll angerechnet werden? Die Frage ist aufgekommen, da ich gehört habe das von einer eheähnlichen Gemeinschaft erst ab einem Jahr ausgegangen wird?!


    Bitte helft mir weiter!
    Danke :confused:

  • Hallo,


    nun dann geht doch in den Widerspruch. Sollte die Frist dazu schon abgelaufen sein, dann stellt einen Überprüfungsantrag.
    Es ist gesetzl. festgelegt worden, das erst nach einem Jahr des Zudammenlebens" ein wechselseitiger Wille" vermutet werden darf, füreinander einzustehen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Sei froh, dass Du überhaupt noch was bekommst, so bist Du noch krankenversichert. Der Verdienst Deiner Freundin ist ja schon hart an der Grenze. Wenn sie zu einem ungüstigen Zeitpunkt Überstunden auf dem Lohnzettel hat und das Amt gerade diesen sehen will, hast Du ein Problem mehr.

  • ich hab mal ne frage unzwar kriege ich seit januar 09 wieder hartz4 ich bin ebenfalls in elternzeit und habe bis ende februar elterngeld bekommen sprich 2 monate. ich bekomme auch seit einer weile kindergeld weil ich als ausbildungssuchend gemeldet bin und auch eine ausbildung suche deswegen bekomme ich kindergeld


    jetzt seit märz bekomme ich kein elterngeld mehr, also nur noch kindergeld und hartz4.


    ich habe gestern einen brief bekommen da stand


    "Am 16.12.08 haben Sie erneut Leistungen ab Jan.09 beantragt, die Ihnen auch in vollen Umfang gewährt wurden. Sie haben im Antrag die Frage nach weiteren Einkommen verneint.
    Im nachhinein stellte sich heraus, dass Sie trotz Elternzeit von der Familienkasse Kindergeld beziehen


    und darunter steht eben das ich um 268€ überzahlt wurde. ist das rechtens weil elterngeld ist doch frei und kindergeld wird doch auch nicht oder zum teil nur angerechnet und nicht ganz kann mir da jemand klarheit verschaffen?

  • Ich denke schon, denn die gehen sicher nicht davon aus das du deine freundin gestern erst kennen gelernt hast. oder ihr richtet ein zimmer so ein das die sehen das ihr nur ne wohngemeinschaft seid. die lebensmittel müssen dann auch im kühlschrank getrennt sein. der eine dieses fach der andere das fach. ich denke es wird angerechnet.