Koste es was es wolle

  • Hallo,


    Ich Katrin) will mit meiner Tochter ausziehen, aber habe eine Ablehnung bekommen weil unsere Wohnung angemessen ist. Zur Information ich wohne mit meinem Vater, meinem Bruder und meiner Tochter in einer Wohnung. Da ich mit meinem Bruder nicht klar komme und es jetzt schon so weit eskaliert ist das ich mich mit meiner Tochter in mein Zimmer einschliesse wenn wir schlafen gehen, möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen (er ist der Vater meines Kindes, ist aber nicht sorgeberechtigt). Er arbeitet und verdient 900 ?. Ob und wieviel ich dann noch Alg2 bekomme ist mir im Moment egal. hauptsache RAUS!!! Ich möchte nur wissen ob es Grund genug ist das ich mit meinem Freund zusammenziehen will. Die neue Wohnung liegt unter der Höchstgrenze der Warmmiete die das Amt übernimmt. Ich habe schon einen Antrag auf Dringlichkeit gestellt. Wie lange dauert so was ungefähr???
    ich bin 27 und ziehe nur 2 Hauseingänge weiter, bleibe auch beim gleichen Vermieter, es entstehen dem Amt keine Kosten. Aber ich habe Angst dass das Amt keine "Notwendigkeit" sieht. Denn körperlich misshandelt oder geschlagen wurde ich oder mein Kind noch nicht. "Nur" seelisch...


    Bitte um Hilfe

  • Hallo!


    Wer ein Kind hat (egal ob mit 16 oder 60 Jahren) hat einen Rechtsanspruch auf eine eigene Wohnung!
    Wenn ihr dann zusammen in eure erste gemeinsame Wohnung zieht habt ihr zusätzlich Anspruch auf Erstausstattung!
    Lege gegen eine Ablehnung Widerspruch ein und lasse dich z.B. bei ProFamilia beraten!
    Beachte das er dann für euch voll aufkommt und ihr alle auf Hartz4-Niveau lebt (er darf von 900 Euro ca. 250 behalten die er mehr hat).