Wohnungswechsel

  • Hallo ich wollte mal fragen ob das hartz4 amt verbieten darf die wohnung zu wechseln wenn die neue wohnung 50 euro terer wäre aber trotzdem noch im grenzbereich liegt? meine Mutter möchte nämlich tiefer wohnen weil es im alter nicht mehr so leicht ist in den 5. stock zu laufen und die sagen das darf sie nicht.:confused:

  • Hallo!


    Generell akzeptiert das Amt nur Umzüge wenn ein zwingender Grund vorliegt. Das wäre z.B. dass die Wohnung zu groß oder zu klein wäre oder zu teuer.
    Wenn "die sagen" auf Ärzte gemünzt ist benötigt sie ein ärztliches Attest das aussagt das sie eine tiefer gelegene Wohnung oder eine Wohnung mit Fahrstuhl benötigt.