ab wann besteht anspruch?

  • hi,


    wir sind eine junge bedarfsgemeinschaft aus nrw.
    Ich studiere und bekomme 507,00 eur bafög, 200 eur unterhalt von den eltern und gehe noch für 150eur im monat arbeiten.
    Meine freundin ist arbeitslos und hat am 08.09.2006 algII beantragt.
    Heute kam der bescheid!!!
    Die Berechnung is mir schon recht einleuchtend. wir haben zu zweit einen bedarf incl. wohnraum von knapp 1200,-eur...davon ab gehen die knapp 850 eur von mir....bleibt ein betrag von 350,- für meine freundin!


    Aber warum wird das erst rückwirkend ab dem 11.01.07 gezahlt?


    Was ist mit dem zeitraum vom 08.09.(antragstellung) bis zum 11.01.


    BEKOMMT MAN NICHT AB TAG DER ANTRAGSTELLUNG GELD?
    danke für antwort


    mfg
    dorian

  • Hallo dorian2105,


    richtig, Antragstellung war der 08.09.2006 ab dann ist zu gewähren.


    Bitte umgehend mit dem zuständigen SB einen Termin ausmachen und die Sache abklären. Hattet ihr alle erforderlichen Unterlagen abgegeben?


    Ihr hättet schon längst Untätigkeitklage einreichen können, es ist nicht hinnehmbar 5 Monate auf einen Bewilligungsbescheid zu warten.


    Gruß
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo dorian2105,


    was Kätzchen sagt ist auf jeden Fall schon richtig, allerdings habe ich jetzt bei dem was du geschrieben hast auch das Gefühl, das der Sachbearbeiter falsch gerechnet hat.


    Auf das BAFÖG muss ein Freibetrag von 20% Ausbildungsgeprägter Bedarf gewährt werden und auf dein Erwerbseinkommen steht dir eigentlich ebenfalls ein Freibetrag zu.


    Hier würde ich dir empfehlen einen Fachanwalt aufzusuchen um das ganze kontrollieren zu lassen, zumindest nach dem was du schreibst scheint irgendetwas dort schief gelaufen zu sein.


    Nach meiner Berechnung dürften nur knapp 450 ? angerechnet werden und der Unterschied ist menge Kohle.


    Genauere Auskünfte wären mit Bescheid möglich.


    LG
    dererklärbär

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • danke für die infos
    ...wollte nur sicher sein bevor ich da am montag hinrenne und stress mache.
    noch ne kurze frage: meine freundin ist zudem im 9.monat schwanger...gibt es da nicht sowas wie mehrbedarf bei schwangerschaft und kann man das auch rückwirkend geltend machen? das war der sachbearbeiterin bekannt und der mutterpass wurde vorgelegt.....genauso wie alle anderen daten schon vor dem 11.01. vorlagen! Wie haben uns auch alles quittieren lassen, was wir an daten vorgelegt haben, da wir schon von bekannten gehört haben das das a-amt da schon mal was verlegt! absicht sei jetzt mal nicht unterstellt!



    fazit...ich bzw. meine freundin kann ansprüche rückwirkend ab 08.09.06 geltend machen und das zur not auch auf dem rechtsweg einklagen...liege doch da richtig oder!?


    ..vielen dank

  • HAllo,


    ich sehe hier ein klaren JA.............da dem Amt ALLE erforderlichen Daten schon zur Antragsstellung nachweislich vorlagen!!!

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!