Anspruch ab Antragstellung oder Antragbewilligung

  • Hab den Antrag von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ( SGB II ) im Novemer 2006 persönlich mit Eingangsstempel der Behörde abgegeben. Der Antrag wurde nach langer Zeit, in der ich Papiere zusammen suchen musste, Ende Januar 2007 bewilligt.


    Ich bekomme auch erst ab Ende Januar 2007 Leistungen und der Sachbearbeiter sagte mir das die Zeit von November 2006 bis Bewilligung nicht berücksichtigt wird weil meine Papierlage nicht vollständig zur Prüfung bereit war.


    Habe pauschal Widerspruch eingelegt - leider ohne große Begründung. Was das alles so vom Amt in Ordnung, bzw. wie gehts nach der Antwort zum Widerspruch weiter... Verwaltungsgericht? Wie bezahle ich dann nur einen Rechtsanwalt ... help me ... gibt mir Info's.