Hallo, liebes Forum
Ich habe folgende Frage:
Ich wurde Mitte März gekündigt (Teilzeitbeschäftigung). Während meiner Beschäftigung bekam ich noch aufstockendes ALG2. Von meinem ehemaligen Arbeitgeber bekam ich Ende März das letzte Gehalt.
Frage: Was genau besagt denn nun das Zuflussprinzip? Die ARGE hat mir für April Erwerbseinkommen angerechnet , aber das letzte Einkommen floss im März zu. Hab ich dann nicht im April Anspruch auf die komplette Leistung?
lieben Gruß
Holla