Zuflussprinzip?

  • Hallo, liebes Forum


    Ich habe folgende Frage:


    Ich wurde Mitte März gekündigt (Teilzeitbeschäftigung). Während meiner Beschäftigung bekam ich noch aufstockendes ALG2. Von meinem ehemaligen Arbeitgeber bekam ich Ende März das letzte Gehalt.


    Frage: Was genau besagt denn nun das Zuflussprinzip? Die ARGE hat mir für April Erwerbseinkommen angerechnet , aber das letzte Einkommen floss im März zu. Hab ich dann nicht im April Anspruch auf die komplette Leistung?



    lieben Gruß


    Holla