Doppelte Miete

  • da auf meine letzte Frage ja so zahlreich geantwortet wurde,versuche ich es jetzt nochmal.:cool:
    Meine Wohnung wurde genehmigt,soweit so toll,ich muß aber schon zum ersten August anmieten
    und habe in der alten Wohnung eine Kündigungsfrist bis 31 August,heißt ich müsste die hohe
    Miete für die alte Wohnung selber aufbringen,was natürlich lächerlich ist mit HartzIV.
    Dürfen die das?
    Die Aufforderung zum Umzug kam doch vom Amt und für die Überschneidung kann ich doch nichts,
    der neue Vermieter hat mir schon einen Monat geschenkt.
    Eigentlich könnte ich jetzt nicht umziehen,weil ich mir das nicht leisten kann,
    oder der alte Vermieter bleibt drauf sitzen.
    Weiß da jemand Rat ,hat vielleicht Fallbeispiele?
    Wäre schön wenn diesmal eine Antwort kommt und wenn es nur ein freundliches Hallo
    ist falls keiner etwas weiß.:D

  • Erst mal Hallo !!! Schmunzel


    Nu aber ernsthaft. Nach meiner Information ist es so das wenn du eine schriftliche Aufforderung der Arge hast dir günstigeren Wohnraum zu suchen die Kosten hierfür die Arge zu tragen hat.
    Dies gilt für Kaution, Umzugskosten und ich kann mir nicht denken warum die Monatsmiete die du doppelt haben würdest nicht auch darunter fällt.
    Ich würde an deiner Stelle der Arge schriftlich schildern das du für sie "angemessenen" Wohnraum gefunden hast aber eben eine Monatsmiete sich überlappt mit der alten Wohnung.


    Anders ist es wenn du aus eigenen Stücken ohne Grund einfach umziehen würdest dann KANN das Amt dir jegliche Kostenübernahme verweigern.
    Bin selber in ähnlicher Situation und habe diese Auskünfte von einer Sozialarbeiterin die für Wohngelder zuständig ist.


    Wünsche dir viel Glück !