Freibeträge für Paare

  • Hallo....


    in einer veröffentlichung von 2004 habe ich gelesen, dass es bei partnern die zusammen leben egal ist, wie das vermögen verteilt ist. ist das heute noch immer so?
    ich habe 5000 euro erspartes und 5000 euro in einem bausparvertrag, die jedoch für die bafög-rückzahlung gedacht sind. laut regel darf ich nur 4800 euro haben.
    mein freund hat kein erpartes, jedoch einen freibetrag in höhe von 4300 euro. hinzu kommt noch der freibetrag unseres sohnes von 3850 euro.


    kann ich die ersparnisse also auf meinen konten lassen, oder muss ich sie auf meinen freund und sohn übertragen?


    lg

  • Hallo,


    "Weiteres Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.
    Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei. "


    (siehe http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html)


    Hierbei sollte es egal sein, ob du das Geld hast oder ob es auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt ist.


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo erstmal,
    bin neu hier auf diesem board und möchte Dir, wenn auch etwas spät, hierzu was sagen:
    150 ? pro Lebensjahr ist schon richtig, aber man darf nicht vergessen, daß das Datum der Antragstellung wichtig ist und folglich wie alt Du da warst.
    Ich bekomme schon 2 Jahre ALG II und nun habe ich einen Freibetrag angerechnet bekommen mit meinem Lebensalter von vor 2 Jahren. Jedes Geldgeschenk empfehle ich bar zu bekommen, nicht übers Konto!!!!!!
    LG
    Shadziah:;)