Zuviel gezahlte Leistung zurückzahlen

  • Moin Moin


    Ich bin Hartz 4 Empfänger und meine Frau ist voll Beschäftigt. Jetzt hat sich folgende Änderung ergeben. Meine Frau wurde Saisonbedingt 2 Monate arbeitslos konte aber bei Ihrem Arbeitgeber weiterhin auf 400? Basis arbeiten. Also gingen wir zum Amt um diese mitzuteilen. Wir haben angegeben das Sie für 2 Monate Arbeitslos wird und Arbeitslosengeld beantrgt wurde, und meine Frau weiterhin auf 400 ? Basis weiter arbeitet. Der Sachbearbeiter sagte das er auf Grund der Unterlagen eine grobe Berechnung durch führen kann. Nach Abgabe des Arbeitslosenbescheides erfolgte wieder eine Nachberechnung die zur Folge hat das ich 1200? innerhalb von 2 Wochen zurückzahlen soll. Ich finde dieses ungerechtfertigt. Da die Lohnstreifen vorliegen kann eine grobe Berechnung des Arbeitslosengeldes doch erfolgen und die 400? dazu gerechnet werden und dann habe ich einen Betrag auf den ich Hartz 4 brechnen kann oder sehe ich das falsch. Ich habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt und mich auf das Urteil vom Hessischen Landessozialgerichtes berufen.



    Gruß Arrie

  • Hallo,


    wo hast Du das Hessische Gerichtsurteil her? In dem Gerichtsurteil des Hessischen Landgerichtes was ich habe steht drin, dass die zuviel gezahlten Leistungen zurückgezahlt werden müssen, auch wenn das Verschulden bei der Arge liegt.
    Was ist denn nun richtig?