Hallo
ich habe folgendes Problem.
Wir leben zu dritt in einer 57 qm kleinen Wohnung, was bisher auch kein Problem dargestellt hat, da unser Kind ja ein eigenes Zimmer hat.
Die Kleine ist jetzt 5 Jahre alt.
Nun erwarten wir zum ende des Jahre Familienzuwachs, wir haben nur rein Informativ bei der Arge nachgefragt, wie es mit ner größeren Wohnung aussieht...wir wollten lediglich wissen, ab wann man denn umziehen dürfte....
Uns wurde mitgeteilt, das wir nach der Geburt einen Antrag stellen könnten, aber unsere Wohnung sei doch ausreichend...
Man hat doch das Baby eh im Schlafzimmer der Eltern....
Ich muss dazu sagen, das unser Schlafzimmer keinen Platz für ein Babybett bietet...
kennt ihr euch mit solchen Fällen oder ähnlichen Fällen aus?...was für Rechte habe ich...wie oder wo kann ich sie durchsetzen?
Ich will ja nicht gleich morgen umziehen, aber wenigstens vor der Geburt, denn ich denke, das 57qm doch sehr klein sind für 4 Personen
vielen Dank
mona
Ps:ich wohne in Brandenburg genauer gesagt im Landkreis Oder-Spree