Schwanger und neue Wohnung verweigert

  • Hallo
    ich habe folgendes Problem.
    Wir leben zu dritt in einer 57 qm kleinen Wohnung, was bisher auch kein Problem dargestellt hat, da unser Kind ja ein eigenes Zimmer hat.
    Die Kleine ist jetzt 5 Jahre alt.
    Nun erwarten wir zum ende des Jahre Familienzuwachs, wir haben nur rein Informativ bei der Arge nachgefragt, wie es mit ner größeren Wohnung aussieht...wir wollten lediglich wissen, ab wann man denn umziehen dürfte....
    Uns wurde mitgeteilt, das wir nach der Geburt einen Antrag stellen könnten, aber unsere Wohnung sei doch ausreichend...
    Man hat doch das Baby eh im Schlafzimmer der Eltern....
    Ich muss dazu sagen, das unser Schlafzimmer keinen Platz für ein Babybett bietet...
    kennt ihr euch mit solchen Fällen oder ähnlichen Fällen aus?...was für Rechte habe ich...wie oder wo kann ich sie durchsetzen?
    Ich will ja nicht gleich morgen umziehen, aber wenigstens vor der Geburt, denn ich denke, das 57qm doch sehr klein sind für 4 Personen


    vielen Dank
    mona


    Ps:ich wohne in Brandenburg genauer gesagt im Landkreis Oder-Spree

  • Ich weiß nicht was manchen Leute bei der ARGE im Kopf rum geht,da ja Euch jetzt schon ne Wohnung mit 70-75 qm zu steht,was aber beachtet werden muss der Mietspreis vielleicht fndet Ihr ja ne 4 Raum Whnung in dieser Größe...und wenn Euer Nachwuchs älter ist stehen Euch ja 90 qm zu...sucht Euch einfach 3 Mietsangebote mit 75 qm legt Sie vor und wenn Sie was sage gebt zur Antwort das Ihr jetzt auf der qm-Zahl von 2 Personen wohnt und dann weiter schauen und wenns bis zum Teamleiter geht,jedenfalls bieten lassen müsst Ihr Euch das nicht!

  • ja das ist das Problem, ich habe gefragt, wieviel denn zustehen würde, rein theoretisch, da sagte sie, das es da keine allgemeine Zahl gäbe, sondern das es eben nur angemessen sein muss...war ja ok, bei 3 Personen, aber nun diese Aussagen, das es dann mit nem Baby immer noch ausreichend ist, finde ich schon sehr krass.
    Sie kam ja noch mit weiteren Sachen, ich kann ja schließlich nicht nur fordern (was ich auch nicht mache, ich will ja arbeiten auch jetzt in der Schwangerschaft)
    Ich muss jetzt zusätzlich 5 bewerbungen vorweisen, pro monat.aber das ist ne andere geschichte.
    Das Problem ist, meine Bearbeiterin ist auch gleichzeitig die Teamleiterin hier bei unserem Dorfamt.
    Ich habe mir jetzt die Anschrift vom Amtsdirektor herrausgesucht und werde mich dort über die Art und weise beschweren, wie sie mit mir umgegangen ist.
    Auch wenn ich Alg ll Empfänger bin, kann man mich vernünftig behandeln und nicht von oben herrab.

  • Hallo,


    es gibt genaue Tabellen für jedes Bundeland wieviel qm einem zustehen. Hier bei uns in Niedersachsen stehen einem auf jeden Fall Familie + ein Kind 75 qm zu. Laßt euch das nicht gefallen - ganz wichtig, viele Aussagen der ARGE sind falsch, auch die Bescheide immer prüfen lassen, z.B. von der Diakonie.


    Viel Glück Lara

  • Hallo,
    das ist ja wohl die größte Sauerei die ich je gehört habe.
    In meiner Wohngegend würden euch 85 m² zustehen, aber natürlich zu einer angemessenen Miete.
    Daher der Rat so schnell wie möglich einen Anwalt für Sozialrecht einschalten, der ist für Hartz IV empfänger kostenlos.
    Ich kommuniziere seit 2 Jahren nur noch per Anwalt mit der ARGE und ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung oder änliches.
    Ich muss beim Anwalt nur immer irgend ein Formular unterschreiben.