Wohnungswechsel

  • Hallo Community ,


    vor folgender Situation stehe ich gerade: (bin Ü25)


    Zur Zeit wohne ich in einer WG und möchte (muß) bald umziehen, da die WG laut Vermieter nur für Studenten gedacht ist und 2. möchte ich die WG verlassen, weil die Stimmung innerhalb der WG nicht gut ist, da mich meine WG Mitbewohner (Studenten) wegen dem Leistungsbezug regelrecht "mobben" und hänseln. Dieser Zustand ist für mich nicht so ertragbar.


    Jetzt habe ich eine Whg gefunden in diese ich zum 1.7. einziehen kann. In meiner Stadt liegt der angemessene Rahmen für Leistungen in Zusammenhang mit Wohnzuschuss bei ca. 350€, die Wohnung. wird aber ca. 475€ kosten. (inkl)


    Jetzt meine Fragen bzw. eure Meinung dazu:


    1. Kann mir das Amt die Zahlung verweigern weil die Whg mehr kostet als vorgesehene Mietzuschuß, bzw. sagen die Whg ist zu groß für mich alleine?


    2. Da die WG schon möbiliert war als ich einzog, benötige ich einiges Mobilar für die neue Wohnung. In welchem Ausmaß kann ich diese beantragen. Die Whg hat 2 Zimmer und eine Küche. Liegt hier eine Erstausstattung vor?


    3. Evt. möchte meine Freundin nach ihrem Auslandsstudium (in 9 Monaten) bei mir in die Whg einziehen. Ihr verdienst beträgt ca. 370€. Sind wir eine Bedarfsgemeinschaft automatisch oder muss dies bekundet werden beim AMT?


    4. Wie solll ich mich am Di beim Termin verhalten, damit ich nicht in Schwulitäten komme mit den Sachbearbeitern.



    Vielen Dank für Eure Antworten...
    Condor

  • Hallo,
    die ARGE kann Dir die Wohnung versagen, da Diese zu teuer ist.
    In diesem Fall bekommst Du nichts für die Miete.
    Also nur umziehen wenn die ARGE zustimmt.
    Dann kannst Du auch einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
    Aber Achtung diesen Antrag erst nach genehmigten Umzug.
    Du musst mit der Kontrolle Deiner Wohnverhältnise nach Antragstellung rechnen.
    Aber wenn Du doch mit einer Freundin zusammen ziehen willst, versuche zu warten.