Gestern wurde mir mitgeteilt das die wg in welcher ich lebe aufgelöst wird. demzufolge werde ich also zwangsweise ersteinmal zurück zu den eltern ziehen.
meine frage. bisher habe ich keinerlei leistungen bezogen da das einkommen des freundes völlig ausreichend war. es ist mir (27) also bewusst das es dadurch allein schon zu schwierigkeiten kommen wird dann nach dem umzug alg II zu beantragen. wie verhält sich das nun mit einer wohnung? für mich steht es ausser frage das ich schnellstmöglich aus dem elternhaus möchte da man sich an seine "freiheit" ja doch etwas gewöhnt hat in den jahren. kann man da in meinem falle überhaupt noch hoffen das das amt da zustimmt? oder könnten sie sich partout stur stellen weil ich lange zeit auf das geld verzichtet habe?
eine antwort wäre mir recht wichtig *hoff*