HELP: RÜCKZUG ZUR PSYCHISCHKRANKEN MUTTER????!!

  • Liebe Mitglieder,


    ich bin neu hier und bräuchte mal einen Rat bzw. Meinung zu meiner Situation:

    Ich beziehe Alg1 welches aber so gering ist, dass ich eine Aufstockung also Hartz4 beantragt habe.

    Da ich unter 25 Jahre alt bin, musste ich eine Erklärung abgeben, warum ich nicht zu meiner Mutter zurückziehen kann.

    Ich bin letztes Jahr endlich von zuhause ausgezogen, nachdem ich selbst im Erwachsenenalter noch von meiner Mutter geschlagen wurde und bis heute psychisch unter meiner Kindheit leide.


    Jedenfalls habe ich dem Jobcenter erklärt, dass meine Mutter mich mein Leben lang psychisch und physisch misshandelt hat, sie in ein Kaff (3000 EInwohner) seit meinem Auszug gezogen ist und nur noch eine zwei-Zimmer Wohnung hat.

    Vom Amt kam darauf der Wunsch, nach einer Erklärung meiner Mutter.

    Meine Mutter geht nicht in Therapie und ist sich auch nicht bewusst, dass sie psychisch krank ist (wobei sie schon mit 48 Jahren frühverretnert wurde und das bestimmt nicht nur wegen ihrer körperlichen Verfassung).


    Ist das ganz normal vom Amt, dass sie solch eine Erklärung des Elternteils wollen oder glauben die mir in dem Fall nicht?

    Ich habe nur sporadisch KOntakt zu meiner Mutter und weiß auch ehrlich nicht wie sie darauf reagiert. Sie ist sehr einsam und würde sich natürlich wünschen wenn ich zu ihr zurückkäme, aber ich habe einfach Angst vor dieser Frau und leide unter den ewigen Aggressionsattacken von ihr. Könnte mir gut vorstellen, dass sie in solch einer Erklärung angibt, dass ich zu ihr zurück kann, damit sie nicht mehr alleine ist.


    Ich hoffe mir kann hier jemand von seinen persönlichen Erfahrungen berichten.


    Danke und viele liebe Grüße

  • Du warst eh schon ausgezogen, hattest Arbeit und eine eigene Wohnung. Also warst und bist du eigenständig und gehörst also nicht mit zum Haushalt deiner Mutter.


    Damit greift die "U25" Regel bei dir nicht. Damit bist du aber auch nicht verpflichtet, zurückzuziehen. Ihr seid eben in diesem Falle keine BG.


    Die anderen Dinge, ja, kann man mit erwähnen bzw. angeben. Auch, daß keine Unterstützungs an dich seitens der Mutter erfolgt. Entscheidend ist aber deine Eigenstängigkeit.


    Das erklärst du dem JC. Und laß dir ja nicht in deiner EGV eine Pflicht zur Bemühung in dieser Richtung aufschwatzen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: