Verzwickte Sache: Ausgzogen und nun Eltern HartzVI Empfänger

  • Hallo,


    meine Mutter ist alleinerziehend und kümmert sich derzeit um meine vierzehnjährige Schwester. Bisher konnte ich meine Mutter mit meinem Gehalt von exakt 1000 Euro netto unterstützen, so dass sie keine Hilfe von dem Arbeitsamt braucht. Meine Mutter hat als einzige Einkommen einen 401 Euro Job (+Kindergeld für meine Schwester). Aufgrund beruflicher Sachverhalte zog ich vor zwei Monaten aus (mehr als 400 km Distanz).


    Eigentlich habe ich ihr zu dieser zeit geraten sich unverzüglich an die ARGE zu wenden, doch laut ihrer Meinung hätte ich mich erst bei der Stadt "Abmelden" und mich an meinem neuen Wohnort "anmelden" müssen, so dass sie für sich keine Möglichkeit sah die Dienste der ARGE in Anspruch zu nehmen. Ich hingegen suchte in diesen zwei Monaten eine Wohnung (in dieser Zeit wurde das Hotel mir von meiner Arbeit bezahlt) und hab jetzt endlich eine gefunden.


    In den letzten zwei Monaten hab ich natürlich meiner Mutter weiterhin Geld überwiesen (450 Mai und 550 Juni), welche für Miete, Strom, Nebenkosten, ihren Schulden und ein bisschen Rest für sie selbst war. Ich konnte dies natürlich nur bewerkstelligen, da ich glücklicherweise keinen doppelten haushalt führen zu brauchte.


    Witzigerweise stellte sich später bei der Anmeldung in meiner neuen Gemeinde raus, das es keine "Abmeldungspflicht" seit 2005 mehr gibt. (nur wenn man ins Ausland geht).


    Meine Frage: Jetzt habe ich meine Mutter untertsützt und ihr 450 wie auch 550 Euro in den Monaten Mai und Juni überwiesen. ich habe gehört, dass die Kontoauszug der letzten 3 Monate bei der ARGE überprüft werden. Wie soll ich erklären, das ich meiner Mutter 450 Euro, 550 Euro überweisen konnte aber jetzt im Juli (aufgrund meiner neuen Wohnung) nicht mehr in der Lage bin. Muss meine Mutter diesen Sachverhalt angeben. Und überhaupt, ich habe exakt 1000 Euro netto, inwieweit muss ich damit rechnen, dass mir die ARGE etwas Geld für meine Mutter abzwickt?


    Ich bin 19, also vor einem Jahr volljährig geworden und genieße ein festes Einkommen.


    Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe!

  • Hallo,
    es ist wohl richtig, dass Du Dich nicht abmelden musst, aber in der neuen Wohnung anmelden.
    Das abmelden in der alten Wohnung macht dann das Meldeamt (meistens jedenfalls).
    Wenn Du Deine Mutter nicht mehr unterstützen kannst, hat Sie garantiert Anspruch auf staatliche Hilfe.
    Du kannst ja auch ohne weiteres nachweisen, das eine Unterstützung deinerseits nicht mehr möglich ist.
    Also Deiner Mutter kein Geld mehr überweisen, wenn Du Ihr Geld in Bar per Einschreiben schickst, geht das keinem was an (man muss eben auch schweigen können, zu jederman).
    Deine Mutter soll sofort zur ARGE und einen Antrag stellen.
    Nochwas, Du musst natürlich ausgezogen sein und eine neue Meldeadresse haben (auf dem Papier).
    Sollte es Schwierigkeiten mit der ARGE geben, sofort zum Sozialgericht und keine Angst das ist kostenlos.


  • Klasse wenn hier ganz offensichtlich zum Beschiss animiert wird. Ganz großes Tennis.
    Auch der Hinweis zum Sozialgericht; Hut ab, das zeugt von einer gesunden Einstellung zum Sozialstaat.


    Auch wenn ich den Vogel wegen seiner total blödsinnigen Schreiberei nicht ausstehen kann, hat er zumindest teilweise Recht.
    Grundvoraussetzung für eine Antragstellung ist eine Meldeadresse in der politischen Gemeinde. Da Sie ja keine Leistungen beantragen werden und ganz offensichtlich nicht wie mein Vorschreiber rumschmarotzen wollen, bräuchten Sie aber keine. Trotzdem rate ich zur Anmeldung, denn zum einen kann man sie so im Bedarfsfall schneller finden (z.B. bei einem Unfall eines nahen Verwandten was hoffentlich niemals eintritt) zum zweiten kann man im Fall ihrer Mutter so die neue Adresse über die Arge bei Bedarf ausfindig machen, was ich aber bezweifele, denn die Leute da sind nicht krankhaft vom Verfolgungswahn gekennzeichnet.


    Da in Ihrem Fall eine weitere Unterstützung ihrer Mutter nicht mehr stattfinden kann wenn Sie ihr eigenes Leben finanzieren müssen, kann ihre Mutter auch ganz offen mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden.
    Den im Gegensatz zu meinem Vorsschreiber vertrete ich die Meinung, dass dort sehr wohl Menschen sitzen, die eine solche Situation verstehen und helfen werden, auch wenn er das vielleicht nicht versteht.
    Eine kurze Schilderung der Umstände trägt sicherlich zum Verständniss bei und der/die Sachbearbeiter(in) wird Ihre Mutter nicht sofort umbringen sondern vielleicht sogar nützliche Tipps geben.


    In diesem Sinne alles Gute für Ihren weiteren beruflichen Weg.