Hat mein Mann, 27, Schüler, Anspruch auf Leistungen?

  • Hallo!


    Ich beziehe seit 1 Jahr ALG2, bin verheiratet und habe 2 Kinder (1 und 3 Jahre). Mein Mann ist Schüler an einer Fachhochschule und bekommt kein Bafög, da er vorher studierte und dies abgebrochen hat. Wir haben weder Einkommen noch Vermögen. (2x Kindergeld + 300,- "altes" Erziehungsgeld)
    Ich bekomme nun den 90%Regelsatz für "mit Partner", also 312,-?, er jedoch nichts, da er keinen Anspruch hat. Bei der Berechnung der Miete wird er mit berücksichtigt, bekommt jedoch auch nichts. Also bekomme ich nur 3/4 der Miete. Ich werde also doppelt bestraft: zum einen erhalte ich weniger, zum anderen wird sein Anteil noch abgezogen. Auskunft vom Amt: er solle abbrechen, dann erhalten wir den vollen Satz!
    1. stimmt die Berechnung so?
    2. kann er andere Quellen auftun? Jobcenter meinte, es sei sein Problem, kann doch Jobben gehen. Klappt aber in der Praxis bei Vollzeitschule und je 1 h Fahrtweg hin und zurück nicht wirklich. (Ganz abgesehen von unbezahlten Pflichtpraktika, Hausaufgaben usw.) Nach Abschluß wird er jedoch fast 100%ig einen Job finden, weswegen er auf keinen Fall abbricht. Ich werde ebenfalls mit Sicherheit etwas finden, sofern die Kinderbetreuung paßt. Wir werden also nicht ewig ALG2-Bezieher bleiben, aber mit Sicherheit, wenn wir jetzt alles hinschmeißen.


    ich bedanke mich schonmal, wenn sich jemand meine Wirren auch nur durchliest,
    kashurra

  • Leider stimmt das so.
    Den Ihr Mann hat "dem Grunde nach" Anspruch auf BaFög.
    Heist soviel wie, auch wenn er keins bekommt weil er abgebrochen hat, hätte er einen wenn er nicht abgebrochen hätte. Und damit ist das sein eigenes Problem. Hört sich blöd an, ist aber so, da ALG II eine nachrangige Leistung ist. Erst wenn ihr Mann keinen anderen Anspruch mehr hat, gibt es ALG II.


    Einzige Ausnahme: SchülerBafög nach § (ich Glaube 128). Dann kann er unterstützend beantragen.


    Nähere Auskünfte erteilt die Bafögstelle der Stadt.


    Gruß