Betriebskostenabrechnungsguthaben und Hartz IV

  • Hallo Zusammen,


    was könnte man im folgenden Falle tun?
    ?Jemand? hatte letztes Jahr einen Job und bekam anteilig Hartz IV. Die Arge zahlte, auf Wunsch des Vermieters den Hartz IV Anteil in voller Höhe an den Vermieter, obwohl im Hartz IV Anteil auch Kosten für den Lebensunterhalt enthalten waren. Es reichte aber nicht aus, um die gesamten Mietkosten zu tragen, sodass der ?Jemand? zusätzlich die restlichen Kosten getragen hat. Laut Argebescheid bekam ?Jemand? nicht einmal die Hälfte der Nettokaltmiete als Wohn- und Heizkosten erstattet.
    ?Jemand? hat jetzt seine Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben bekommen.
    Jetzt verweigert aber der Vermieter die Auszahlung des Guthabens ohne die Zustimmung der Arge. ?Jemand? hat jetzt natürlich Angst, dass die Arge das gesamte Guthaben auf sein jetzigen Hartz IV Anteil anrechnet. (?Jemand? bekommt grade Arbeitslosengeld und anteilig Hartz IV) Darf die Arge das? Darf der Vermieter das Geld einbehalten? ?Jemand? sieht ja ein, dass er sich eventuell mit der Arge, wegen eines Teiles des Guthabens der Wärmeversorgung streiten muss, aber muss der Vermieter nicht wenigstens sofort, ohne die Zustimmung der Arge, das Guthaben aus Uml. Wasser ? Abw. (wofür die Arge eh nicht aufkommt) zahlen? Kann es passieren, dass auch dieses Guthaben auf das jetzige Hartz IV angerechnet wird?


    Für Eure Meinungen bedanke ich mich im Vorraus.