Alg II und ETW in der Abtragungsphase

  • Wir wohnen seit 11 Jahren in unserer ETW die wir durch viel Eigenleistung erbaut und nun langsam anfangen zu genießen. Leider hat mein Mann nach 20 Jahren Arbeit bei ein und der selben Firma nun seinen Job als qualifizierter Computer-Techniker verloren und nach über 120 Bewerbungen bis letzten Monat keinen Erfolg gehabt. Die Arge meint, die Wohnung, etwas über 130 qm sei unangemessen und wir müssten die Bezüge nach Beendigung der Arbeitslosigkeit zurückzahlen. Das ist meiner Meinung nach unfähr! Ein ALGII-Bezieher, der in einer zu großen Mietswohung wohnt erhält für eine Schonfrist von 6 Monaten die vollen Bezüge und wir, nur weil dieses Haus in über 15 Jahren mal unseres sein wird, kriegen einen Tritt in den...
    Wie kann das sein?
    Wer hat sich so was ausgedacht?
    Wir sind weder Onassis, noch Trump und haben sicherlich erst mal an den Auswirkungen der Arbeitslosigkeit und damit verbundenen finanziellen Engpässen zu kämpfen. Mein Mann hat 2 kleine Lebensversicherungen gekündigt und wir mussten das Sparguthaben unserer Tochter angreifen um unser Minus aufzufangen, jetzt sollen wir innerhalb kürzester Zeit Grundsicherung und die sowieso schon reduzierten Kosten der ETW zurückzahlen.
    Ist das wirklich RECHTENS???:mad:

  • Hallo,


    NEIN ist es nicht.


    Bitte schau in deine Privaten Nachrichten


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Kätzchen,


    leider scheint das was wir z. Zt. erleben nicht so häufig zu sein. Was erleben denn andere mit Eigentum welches noch nicht abgezahlt ist? Wir werden doch nicht die Einzigen sein, die ein paar Quadratmeter zu viel haben und in der Abtragungsphase sind? Kannst Du uns Tipps geben?

  • Hallo,
    die ARGE hat glaube ich bei der größe eurer ETW unrecht, denn bei selbstgenutzten Wohnraum (Haus oder ETW) werden andere Größen berücksichtigt.
    Selbstverständlich werdet Ihr von der ARGE eventuelle Ratenzahlungbeträge nicht bekommen.
    Aber Ihr müsst die monatlichen BK und HK bekommen, sowie die monatlich anfallenden Zinsen.
    Auch müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen berücksichtigt werden.
    Wenn es zuviel Ärger gibt, sucht euch einen Anwalt für Sozialrecht der ist für Hartz IV Empfänger kostenlos.