Anspruch auf Hartz 4 und wie ist das mit dem Nebenjob?

  • Hallo,


    ich bin in einer schwierigen, wenn nicht sogar ausweglosen Situation. Ich bin 26 und muss
    mein Studium aufgeben. Meine Eltern haben mich sozusagen zu dem BWL Studium gezwungen
    obwohl ich zu 90% kreativ veranlagt bin, weshalb ich jetzt ernsthafte psychische Probleme habe.
    Leider kann ich meinen Eltern von meiner psychischen Erkrankung sagen, da meine Mutter endgültig
    zusammenbrechen würde. In meiner jetzigen Verfassung bin ich nicht in der Lage eine Diplomarbeit
    zu schreiben. Ab 1.September wäre ich sozusagen exmatrikuliert. Zu Zeit habe ich einen Nebenjob,
    wo ich 400? verdiene. Davon kann ich meine Krankenversicherung ( für Studenten ) bezahlen und
    noch einigermaßen leben. Jetzt zu meinen Fragen: Kann ich wenn ich im September Hartz 4 beantragen und
    den Job weitermachen? Habe ich überhaupt Chancen auf Hart 4 wenn meine Eltern beide berufstätig sind?
    Muß ich ab September den Krankenversicherungsbeitrag selbst zahlen bis der Antrag durch ist? Ein
    Kumpel hat die 6 Monate bis der Antrag durch war jeden Monat 130? selbst zahlen müssen! Wie ist das mit
    der Rentenversicherung dann? Ich hätte einige Kunden denen ich neben dem 400? Job noch Corporates
    erstellen könnte. Da würden nochmal so 300 ? pro Monat reinkommen. Weiß jemand wie das dann geregelt
    werden kann bzw. geht das überhaupt?
    Sorry für die vielen Fragen aber als eher kreativer Kopf graue ich mich vor Gesetzen und Regelungen... :(


    Danke Euch
    LG Tom

  • Nabend,


    dann fang ich mal an:


    - Mit 26 Jahren sind die Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet, sie können also einen Antrag stellen


    - Den Job können sie ebenfalls weitermachen


    - Mehr als 400 ? geht auch, nur dann sind sie sozialversicherumgspflichtig beschäftigt


    - Es zählt das Datum des Antrags. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen haben wird ab dem Zeitpunkt Renten- und Krankebversicherung gezahlt


    Einfach Antrag stellen und nachfragen, der Sachbearbeiter/in gibt dann Auskunft


    Gruß
    Glücksfrosch

  • Hallo,


    zu Deinen Fragen:


    Mit 26 J. wird Hartz IV elternunbahängig gezahlt, Zuverdienst 400 ?, davon werden ? 120 als Eigenbehalt
    angerechnet und der Rest vom Hartz IV angerechnet abgezogen.


    Kranken- und Rentenversicherung zahlt die ARGE, bei der Krankenkasse kann man Mitteilung machen, daß der Antrag gestellt ist, somit fallen die KV-Gebühren vorerst nicht an. Aber nur auf Antrag!


    Zusätzl. steht Dir noch Kindergeld zu, dies bis zum 27. Lebensjahr. Separater Antrag/ Formulare findest Du
    unter www.kindergeld24.com.


    Je mehr Du denn verdienst, d.h. 400? zzgl. evtl. noch 300?, desto weniger bekommst Du von der ARGE, da
    alles mit einberechnet wird. Diese ? 300 könntest Du als Selbständier verdienen o.ä.


    Hoffe nicht zu viele verwirrende Antworten. Wenn noch Fragen, dann schau doch mal, hab diese Seiten
    gefunden und kam auch weiter www.kindergeld24.com und www.geldvomstaat24.de.


    Vielleicht findest Du ja nützliches dabei.


    Gruß


    Hermine

  • Hallo,


    ich habe bei der AOK angerufen. Der Sachbearbeiter hat gesagt das ich bis der Hartz 4 Antrag
    durch ist den Beitrag von 140? bis vorschießen muss, oder ich versichere mich nicht. Diese
    Erfahrung deckt sich mit einem Bekannten, der einen Kredit bei einem Bekannten nehmen musste,
    um erstmal versichert zu sein. Er war auch bei der AOK.


    Gruß Tom