Heizkosten, GEZ-befreiung

  • Hallo, ich bin neu hier und weiß nicht so genau, ob ich mit meinem Beitrag überhaupt in der richtigen Rubrik gelandet bin. Naja, ihr könnt ja insgeheim mit dem Kopf schütteln, wenn es komplett falsch ist.
    Ich bin kein "ganzer" Alg.II-empfänger. Ich arbeite als Teilzeitkraft im öffentlich Dienst und bekomme anteilig zum Gehalt noch Alg.II Leistungen. Jetzt habe ich zwei Fragen und hoffe, jemand kann mich etwas schlauer machen.


    1. Die Heizkosten. Ich habe Nachtspeicherheizungen. Wenn jetzt von meinem Stromanbieter eine Nachforderung für die Nachtspeicher kommt, kann ich diese dann einreichen oder muss ich sie selber zahlen? Da ich das mit dem "normalen" Strom selber zahlen muss weiß ich aber, wie ist es bei den Heizkostennachzahlungen?


    2. Könnte ich mich von den GEZ-Gebühren befreien lassen - hat es Sinn, so einen Antrag zu stellen oder kann ich diese Idee gleich vergessen? Wie gesagt, ich bekomme meine Gehalt netto ca. 715 Euro und eben anteilig noch ALG - im Moment sind es 240 und ein paar zerquetschte.


    Würde mich über etwas Hilfe sehr freuen. Habe auch schon bei Google gesucht aber, irgendwie trotz etlicher Treffer nie wirklich etwas aufschlussreiches gefunden.


    Danke im Voraus

  • Hallo,
    zu deiner 2. Frage:
    Du beziehst ALG II und bist eundeutig durch Antrag von den Gebühren der GEZ befreit.


    Diene 1 Frage müsste ich selber mal recherieren.
    Melde mich dann zur ggZ, falls nicht andere diese Frage zwischenzeitlich
    beantworten.
    Gruß
    Benjamin