Wohnungshickhack oder: Wo soll ich unterkommen?

  • Hallo,


    ich hoffe dass die/der eine oder andere von euch mir vielleicht helfen kann, etwas Licht in meine derzeitige Situation zu bringen. Es geht um folgendes:


    Ich, 21, absolviere derzeit ein FSJ. Mit der Agentur für Arbeit o.Ä. habe ich nichts am Hut. Soweit, so gut. Komplizierter wird es bei meinen Familienverhältnissen: Meine Eltern haben sich vor 2 Jahren getrennt. Vor anderthalb Jahren wurde dann unser Haus verkauft, meine Mutter zog mit meinen 2 kleinen Schwestern und ihrem neuen Lebensgefährten in eine kleine 4-Zimmer-Wohnung, mein Vater in eine 2-Zimmer-Wohnung (oder Mini-2 1/2-Zimmer-Wohnung). Der/dem aufmerksamen LeserIn mag aufgefallen sein, dass da jemand fehlt. Genau, ich. Da ich zur Zeit der Trennung meiner Eltern fast die gesamte Zeit bei meiner Partnerin (in der Wohnung ihrer Mutter) verbracht habe um dem ganzen Trennungsstress zu entgehen, wurde ich sozusagen "vergessen". Es wurde kein Wohnplatz für mich vorgesehen, offiziell gemeldet bin ich immer noch unter der Adresse des alten Hauses, welches mitlerweile gar nicht mehr existiert.
    Nun habe ich mich in der Zwischenzeit arrangiert mit meiner Schwiegermutter in spe und ihr von meinem damaligen Gehalt als Zivildienstleistender natürlich Abgaben für Kost und Logis gezahlt. Aufgrund von weiteren Umständen wird es jedoch nicht länger möglich sein, dieses Arrangement weiterhin aufrechtzuerhalten, und darum stellt sich für mich die Frage: wohin?
    Meine Mutter ist HartzIV-Empfängerin, kann mich finanziell also nicht unterstützen. Mein Vater verdient nichtmal genug, um den Unterhalt für meine Schwestern vollständig zahlen zu können.
    Wenn ich nun sozusagen wieder aus der Versenkung auftauche und den Ämtern meinen aktuellen Status (müsste das nicht "Ohne festen Wohnsitz" entsprechen?) mitteile, müsste ich dann zu meinem Vater ziehen und auf der Couch pennen? Oder auch in der Wohnung meiner Mutter? Oder müsste meine Mutter gar umziehen in eine andere Wohnung in der ich unterzubringen bin?
    Oder kann ich als FSJ'ler (die ja i.A. Anspruch auf rein gar nichts haben) und im nächsten Jahr aller Vorraussicht nach Student irgendwelche Zuschüsse (wohlgemerkt Zuschüsse, keine Komplettfinanzierung!) kriegen für eine eigene Wohnung/ein WG-Zimmer?


    Ich steige da nicht durch, auch meine bisherige Internet-Recherche hat nichts ergeben. Werde demnächst auch mal zur Solidarischen Hilfe e.V. gehen um mich beraten zu lassen, aber da deren Öffnungszeiten sich mit meinen Arbeitszeiten überschneiden geht das nicht von heute auf Morgen. Darum hoffe ich erstmal auf euch! =)


    Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße,
    Nero

  • Hallo Nero,


    die meiner Meinung nachsinnvollste Argumentationskette ist folgende:


    Du bist bei deinem Eltern aus- und bei deiner Freundin eingezogen und hast dort ja auch Miete gezahlt. So solltest du Anspruch auf ALG II haben - also auch auf die Zahlung einer eigenen Wohnung.


    Grüße,
    Joachim


  • Hallo Joachim,


    vielen Dank erstmal für deine Antwort. Mir fallen da allerdings noch Fragen zu ein:


    1. Wäre das ein "offizieller" Auszug? Denn an-/umgemeldet wurde damals nichts, das habe ich ja (wahrscheinlich) blöderweise verpennt. Reicht also der "Ist-Zustand" aus, um zu sagen, dass ich bei meinen Eltern aus- und bei meiner Partnerin eingezogen bin?


    2. Habe ich auch keine Miete gezahlt, es war auch kein Untermiet-Verhältnis, sondern nur eine private Absprache. Selbe Frage wie oben: reicht die Tatsache dass es so war aus, um Ansprüche geltend machen zu können, oder müsste ich das in irgendeiner Form belegen können?


    3. Da die Mieterin der Wohnung (=die Mutter meiner Partnerin) ebenfalls HartzIV-Empfängerin ist, würden ihr im Nachhinein Nachteile entstehen dadurch dass ich dort (auch als Zivi/FSJ'ler => berufstätig) gewohnt habe? Möchte natürlich nicht, dass ich evtl. ne Wohnung krieg aber meine Schwiegermuter in spe plötzlich x-tausend Euro zurück an die Arbeitsagentur zahlen muss.


    Fragen über Fragen...


    viele Grüße,
    Nero

  • Ich habe mir diesen Thread durchgelesen und dabei fiel mir vor allem dein Alter auf. Kinder müssen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bei ihren Eltern oder einem Elternteil unterkommen.
    Mein mittlerer Sohn beispielsweise, sollte ab seinem 18. Lebensjahr vor 2 Jahren eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden - im Wohnraum bei mir als Mutter, meinem Lebensgefährten und meinem jüngsten Sohn. Etwa ein dreiviertel Jahr später hieß es plötzlich, daß unsere beiden Bedarfsgemeinschaften wieder zusammengelegt würden, weil plötzlich die neue Rechtslage vorschrieb, daß Kinder bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bei einem Elternteil, bzw. bei den Eltern wohnen müssen und darum wieder in die Bedarfsgemeinschaft eingegliedert werden würden. Eigentlich wollte dieser damals 18-jährige Sohn mit seiner damaligen Freundin in eine eigene Wohnung ziehen, was aber von Seiten der ARGE nicht erlaubt worden wäre nach der damals neuen und heute noch gültigen Regelung.


    So ist also anzunehmen, daß du wahlweise zu Vater oder Mutter ziehen kannst. Notfalls würde der betreffende Elternteil, zumindest bis eine neue größere Wohnung gefunden wäre, mit dir zusammen in der viel zu kleinen Wohnung bleiben müssen. Du würdest dann in die Bedarfsgemeinschaft von Mutter oder Vater mit eingerechnet werden. Wenn du eine Schule besuchst, schulische Ausbildung machst, studierst, oder ähnliches, müßtest du Bafög beantragen.