Kündigung

  • Hallo,


    es war sehr fahrlässig von dir, einfach wegen des Attests den Job zu kündigen. Vielmehr hättest du bzgl. deiner Arbeitseinschränkung zunächst mit deinem Arbeitgeber ggf. unter Einbeziehung der Agentur für Arbeit oder anderer Stellen eine Lösung finden müssen. Der Arbeitgeber hat schließlich auch die Pflicht, auf die gesundheitlichen Belange der Mitarbeiter einzugehen.


    Der genaue Ablehnungsgrund der AA wäre interessant, um weitere Hinweise geben zu können.


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo,


    nochmal...wenn du vor hast einen Job zu kündigen, aus gesundheitlichen Gründen etc. bist du verpflichtet dies dem Arbeitsamt vor der Kündigung mitzuteilen.
    Diese prüft dann ob die Kündigung gerechtfertigt ist nach Vorlagen von Attesten etc.
    Wenn du einfach kündigst, auch wenn ein Attest vorliegt, dich nicht vorher arbeitslos gemeldet hast sondern dies im Alleingang durchgezogen hast bekommst du eine Sperre.


    Selbst wenn du nun ein Attest hast und dieses der Arge auch vorgelegt hast wirst du aus den oben genannten Gründen trotzdem gesperrt weil du deiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bist.