Kind+Harz4

  • Hallo



    Ich hab da nun mal ein Haufen von fragen weil jeder informiert einen anderes


    1.stens wie ist das mit HARZ4 und wenn man ein Kind bekommt..
    Was für Lestungen stehen mir zu?Worauf muss ich achten?


    2.tens das wichtigere Prob:
    mein Freund arbeitet und verdient für einen rEcht gut aber für 3 würde es niemals reichen.
    Wir wohnen nicht zusammen und haben auch nicht vor in nächster Zeit zusammen zu ziehen,da wir erst seit einem Jahr zusammen sind und die Schwangerschaft für uns beide sehr überraschend kam


    nun wurde mir von Pro Familia erzählt er müsse nur dem Kind unterhalt zahlen womit er auch kein Prob hat...
    Dann wurde mir das gleiche von betroffenen erzählt und so...
    Gestern aber hat sich eine in die Diskusion in einem Forum bei mir eingemischt und meinte dann mein Freund müsste FÜR MICH und das Kind unterhalt zahlen... ist das für mich nicht nur so wenn man nicht zusammen ist?:confused:
    Was ist denn nun genau war? Die meinte auch er müsse für meinen kompletten Lebensunterhalt aufkommen das kann doch gar nicht sein oder?Also das sag sie wären auch Miete und so...
    Wir können doch nicht dazu gezwungen werden zusammen zu ziehen und so... nur weils anderes finaz. net mehr geht?:confused: :confused: : Das kann ich mir nicht vorstellen:eek:


    Vieleicht könnt ihr mir ja helfen

  • Hi Elli!


    Ich kann dich erstmal beruhigen, solange du nicht mit deinem Freund zusammen ziehst bekommst du weiterhin Hartz4 und er lebt für sich. wenn dein Kind da ist, muß einer für den Unterhalt aufkommen, meist der Vater, kann der nicht zahlen bekommst du Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Deine Bedarfsberechnung würde dann so aussehen(z.B.)
    Elli 345?
    + Kind 207?
    + Miete :confused: ?
    = Bedarf :rolleyes: ?


    - Kindergeld 154 ?
    - Unterhalt ???? ( Höhe hängt vom Einkommen des Kindsvaters ab)
    == Bedarfsauszahlung;)


    Was ich nun nicht genau weiß wie hoch der Mehrbedarf bei Schwangerschaft und später denn bei Alleinerziehung ist das würde dann noch dazu kommen.
    Ich hoffe es hilft



    Gruß Goliemama :D

  • Hallo,


    natürlich könnt ihr nicht gezwungen werden zusammen zu ziehen, aber der Kindsvater ist auch in den ersten drei Lebensjahren dir gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.


    Ob es dazu kommen wird, hängt davon ab wieviel der Kindsvater verdient und nach seinen Lebenserhaltungskosten übrig bleibt.
    Hier ist nicht nur unbedingt maßgeblich wieviel dem Kindsvater nach Abzug seiner eigenen Lebenserhaltungskosten bleiben.


    Zum Beisspiel
    der Kindsvater zahlt eine Miete von 900€ monatlich für seine eigene Unterkunft. In diesem Falle werden aber nicht nur die restlichen Einkünfte nach Abzug der eigenen Lebenserhaltungskosten in die Berechnung der zu leistenden Unterhaltsverpflichtungen einfließen sondern wesentlich mehr, da der Kindsvater eine für seine Verhältnisse zu teure Wohnung bewohnt.


    Das heißt die Lebenserhaltungskosten des Vaters müssen angemessen sein, im Schnitt liegen die anrechnungsfreien Einkünfte des Kindsvaters zwischen 800-900€.


    Eventuell können Auto oder Fahrkosten zur Arbeit mit in den anrechnungsfreien Betrag einfließen sofern die
    Dringlichkeit dieser zur Erhalt der Arbeitsstätte nachgewiesen werden können.


    Alles was dann übrig bleibt kommt erst dem Kind zu Gute, sollte nach Abzug der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind ein Restbetrag beliben wird dieser Prozentuall deinen Lebenserhaltungskosten zufließen.