Hab ne Frage....

  • Ich bekomme Hartz4 und habe 2 Kinder, beomme Arbeitslosegeld2 und unterhalt vom ex


    ich wohn mit mein kindern allein
    kann mir jemand sagen wie es für mich laufen würde wenn ich noch ein kind bekommen würde
    hab angst das ich vielleicht schwanger bin von mein jetzigen freund
    wird mir dann das geld gestrichen ???
    muss er dann für mch komplett aufkommen?

  • Hallo,


    der Erzeuger des Kindes kann nur zu Unterhalstzahlungen für das Kind und dich bis zum dritten Lebensjahres des Kindes heran gezogen werden sofern seine persönlichen finanziellen Verhältnisse dies zulassen.
    Falls er nicht in der Lage ist Unterhaltszahlungen zu leisten, bekommst du UVG für das Kind, dies ist von ihm zurück zu zahlen.
    Gezahlte Unterhaltsleistungen der Arge an dich, weil der Kindsvater nicht in der lage war diese zu leisten werden nicht rückwirkend erhoben.
    Auch wird bei den zu zahlenden Unterhaltsleistungen des Vaters die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind vorrangig gegenüber deinen behandelt.
    Er kann nicht zu Unterhaltsleitungen gegenüber deinen anderen Kindern verpflichtet werden sofern ihr in keiner gemeinsamen Wohnung lebt.

  • das heist wenn ich noch eins bekomme muss der vater für das kind zahlen
    aber ich bekomm trotzdem noch etwas hilfe von hartz4 bis ich wieder ins berufsleben zurück kann ??
    oder wird mir alles gestrichen ??
    sorry bin nicht die hellste :(
    ich hab angst meine wohnung zu verlieren weil ich dann nicht genug geld dafür hab da sie von dem geld was ich von der stadt bekomm bezahle


    ich krieg 609 von der stadt
    vom ex 518
    davon muss ich 486 miete
    150 nebenkosten
    versicherung usw zahlen


    wenn ich das geld von der stadt nicht mehr bekomm
    kann ich wohnung nicht mehr zahlen


    wird es dann nur um den unterhalt gemindert den ich vom zukünftigen vater bekomme ?
    dann wäre es ja noch ok
    ich hab etwas angst sorry:( :(

  • Ja genau, du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Deine leistungen würden bur um die Beträge die vom Kindsvater aufgrund seiner Unterhaltsverpflichtung und Einkommen geleistet werden könnten gemindert.
    das heißt du wirst nicht weniger Gelg zu Verfügung haben und deine Wohnung wird weiterhin bezahlt.
    Für das neue Kind würden dir auch Leistungen zustehen sofern der Kindsvater nicht zahlen kann.