Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

  • Hallo !!!


    Ich brauche mal ganz dringend Hilfe für eine ganz liebe junge Frau, die gerade völlig verzweifelt ist ...


    Also sie ist 19 und ist im letzten Ausbildungsjahr und bezieht Bafög ... das ist die berufliche und finanzielle Seite von ihr.
    Die private Seite ist das riesen Problem ...


    Sie lebt seit ihrem 18. Geburtstag bei ihrem wesentlich älteren Freund, damals war sie ihm dankbar, das sie so schnell dorthin konnte. Damals hat er sie aus einer Pflegefamilie rausgeholt, wo es ihr wirklich nicht gut ging. Seitdem sie 18 war ist sie dann auch nicht mehr in der Obhut des Jugendamtes gewesen.
    Sie war dankbar für diesen Strohhalm den er ihr geboten hat. Jetzt ist das zusammenleben mit diesem Mann mittlerweile für sie nicht mehr der Himmel auf Erden, sondern die Hölle.
    Und bevor jetzt Vorwürfe kommen, woher ich das denn sogenau wisse ... ich weiß es, denn genau dieses Verhalten von ihm, war der Grund, das ich mich vor 7 Jahren von ihm getrennt habe... Ich weiß genau wie sie sich fühlt und ich mache mir schon genug Vorwürfe.


    Ich will ihr helfen, aber selbst eingreifen kann ich nicht, denn ich habe mit diesem Mann ein Kind und ich habe Angst, das er unser Kind, genau wie damals gegen mich aufhetzt. Ich weiß, das er dazu fähig ist, seine Wut durch sie an mir auszulassen.


    Aber das ist jetzt nicht das Thema ...


    Er behandelt seine Freundin wie eine Putzfrau, Köchin und so weiter und so fort. Sie muß da jedenfalls raus, denn gesundheitlich ist sie mittlerweile auch angeschlagen.
    Sie weiß nicht weiter, ist total verzweifelt und weiß nicht was sie machen soll.
    Weil sie aber Bafög bezieht, denkt sie nun, das keinerlei Unterstützung vom Amt bekommen kann, zwecks einer neuen Wohnung.


    Wisst ihr Rat ??? Ich kenn mich mit Bafög nicht wirklich aus. Bekommt sie von irgendwoher vielleicht Zuschüsse, das sie sich eine neue Wohnung leisten kann. Von der HARTZ 4 Stelle weiß ich nur, das sie von dort erstmal keine Unterstützung bekommt, weil zuerst die BAfög-Stelle handeln muß.


    LG Diana

  • Hallo,


    das ist leider richtig, Bafögbezug schließt ALG2 Leistungen aus.
    Sie hat aber Anspruch auf Wohngeld und kann sich noch was dazu verdienen (bei Schülerbafög sind das in der regel 205€ im Monat) ausserdem bekommt sie Kindergeld.


    Folgende Mittel würden ihr zur Verfügung stehen


    480€ Bafög
    154€ Kindergeld
    205€ Nebenverdienst
    ca. 35€ Wohngeld


    also 874€ gesamt


    Davon sollten sich die Lebenserhaltungskosten für eine Person bestreiten lassen.
    Da sie erst 19 ist kann sie weiterhin eine Bertreuung durch das Jugenamt in Anspruch nehmen, dazu würde ich in diesem Fall auch raten

  • Ich sollte wissen, um welche Ausbildung es sich genau handelt. BAföG-Bezug schließt ALG 2 nicht in allen Fällen aus, siehe § 7 Abs. 6 SGB 2. BAföG-Bezug schließt Wohngeld aus (§ 41 Abs. 3 WoGG). Durch das 22. BAföGÄndG, das wohl bald in Kraft tritt, wird die Zuverdienstmöglichkeit auf ca. 400 EUR verbessert.
    Den Ratschlag mit Jugendamt finde ich gut.