Lebensminimum

  • Hallo, kann mir einer von Euch eventuell sagen wie hoch in Deutschland das gesetzliche Lebensminimum ist?? Ich suche nun schon über 3 Stunden im Netz und finde alles mögliche nur nicht die tatsächliche Höhe.
    Ich wäre Euch wirklich dankbar wenn mir einer antwortet.
    Achso das Lebensminimum für 1 Erwachsenen+ 2 Kinder.
    Vielen dank erstmal,


    mfg


    Sanny:confused:

  • Nun, das ist die Sicherung zum Lebensunterhalt, doch es gibt ein Existenzminimum und die Sozialhilfe liegt darunter, doch wo liegt das Existenzminimum? In Östereich sind es 17000 und ein paar Zerquetschte im Jahr, für Deutschland habe ich es aber nicht ergooglen können.
    Des Weiteren ist mir bei der Berechnung aufgefallen, das eine Frau mit 2 Kindern weniger ausbezahlt bekommt, als eine Frau mit 1 Kind, entzieht sich mir jeglicher Logik, bis jetzt gab es noch keinen Bescheid der stimmte und es wurde immer zu wenig ausgezahlt, da die Stadt einen Teufel tut und einem sagt wo man was wie beantragen muss, soll oder kann.


    So zum Beispiel bei mir, ich bekomme nur die Regelleistungen


    347€ Alleinerziehendenzuschlag 125€ für die Kinder je 208€
    Einkommen 308€ und 247 Unterhalt für ein Kind
    Unterhaltsvorschuss wurde eingestellt da 72 Monate vorbei
    Auszahlungsbetrag sind 200€


    Irgendwie stimmen die Rechnungen mit meinen und den Rechnern im Netz nicht überein.


    Hier ein Beispiel eines ALGII Rechners



    Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
    Antragsteller (Niedersachsen):
    347.00 €
    Kinder bis 13 Jahre:
    416.40 €
    Mehrbedarf Alleinerziehende:
    124.92 €
    Summe der Leistungen:
    888.32 €


    2 Kosten für die Unterkunft
    Kaltmiete:
    0.00 €
    Heizkosten :
    0.00 €
    Summe der Unterkunftskosten:
    0.00 €


    3 Einkommen
    Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:
    247.00 €
    Kindergeld:
    308.00 €
    Summe der Einkünfte:
    555.00 €


    Berechnung des Anspruchs
    Summe der Leistungen:
    888.32 €
    + Summe der Unterkunftskosten:
    0.00 €
    - Summe der Einkünfte:
    555.00 €
    + befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
    0.00 €
    = Ihr vermutlicher Anspruch:
    333.32 €

  • Hallo aristarch!


    Wie Du darfts lt. Amt keine Auskunft darüber geben?


    Was ist denn das für ein Abkommen - Datenschutzrichtlinien oder was!


    Demnächst bekommt man noch Kürzungen wenn man anderen Leute Hilfestellungen gibt, oder wie soll ich das verstehen?


    Hier im Kaff regiert die CDU und laut Presse dürfen die auch nicht über Einzelschiksale von HARTZ IV schreiben weil man dann keine Artikel und Informationen mehr aus dem Rathaus bekäme.


    Ich dachte es gäbe soetwas wie Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Demokratie hier in Deutschland?!


    Sehe ich das etwa falsch (: ???


    Gruß