brauche mal nen Rat...

  • hallo...


    ich hab da mal ein paar fragen:


    ich habe im august 2007 eine tochter bekommen. ihr bedarf,wird laut arge vom kindergeld u dem unterhalt des vaters gedeckt, was über 208,- euro liegt wird mir angerechnet.
    jetzt hat der vater meiner tochter ein schreiben von der arge bekommen, dass er für mich unterhaltspflichtig ist, bis mein kind 3 jahre ist.
    ist das so richtig? ich lebe doch nicht mit ihm zusammen.für die kleine zahlt er unterhalt.
    ich lebe bei meiner mutter im haus u bin laut arge mit meiner tochter eine bedarfsgemeinschaft
    steht mir dann der mehrbedarf für alleinerziehende zu???


    ich würd mich sehr über antworten von euch freuen


    lieben gruß *stern!*

  • Hallo!


    Ja, das ist so richtig! Nennt sich Betreuungsunterhalt. Da Du wg. des Kindes nicht arbeiten kannst, hast Du Anspruch darauf vom Vater Unterhalt zu bekommen, wenn es das leisten kann.... Also wird erst mal er "abgeklopft" bevor der Staat eintritt!


    LG Laetitia

  • Hallo,


    das ist richtig so, da du mit deiner Mutter in einem Haushalt lebst und davon auszugehen ist das diese dich mit der Erziehung des Kindes unterstützt, hast du keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.