Fragen zum Anspruch auf Alg 1

  • Hallo ich fange mal sofort an.


    Habe 4 Jahre in einer Firma gearbeitet aber durch 2 schicksalschläge in der Familie den Job nicht mehr wahrgenommen. Ich wurde zum 15.10.18 gekündigt. Habe mich aber erst am 18.07.19 aufraffen können mich arbeitslos zu melden.

    Heute War ich bei der Antragsabgabe da sagte die Dame vom Amt mir das ich eine 12 wöchige Sperre bekomme diese aber schon zum 15.10.18 eintritt u d bis zum 7.01.19 lief.

    Jetzt frage ich mich ob ich ab Januar alg 1 nachgezählt bekomme denn so hatte sich das für mich angehört.


    Ich wäre euchsehr dankbar wenn mir jemand schnellstmöglich eine Antwort geben könnte


    Freundliche Grüße


  • Wie lange Sie Arbeitslosengeld (ALG I) bekommen, hängt von Ihrem Alter ab und davon, wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer beschäftigt waren.

    Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, können Sie 6 Monate Leistungen beziehen.

    Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, können Sie 8 Monate ALG I beziehen.

    Bei mindestens 20 Monaten Beschäftigung erhalten Sie 10 Monate lang Geld. Und nach 24 Monaten Beschäftigung bekommen Sie 12 Monate ALG I.Sind Sie jünger als 50, bekommen Sie höchstens 12 Monate lang Arbeitslosengeld.

    Sind Sie 50 Jahre alt oder älter, können Sie unter Umständen länger Leistungen beziehen, als Über-58-Jähriger bis zu 24 Monate lang.

    Eine Sperrzeit verkürzt die Dauer, in der Sie ALG I erhalten.

    Wenn ich das richtig sehe, haben Sie in den letzten 2 Jahren 12 Monate gearbeitet. Dann haben Sie Anspruch auf 6 Monate Leistungen. Davon werden 12 Wochen Sperre abgezogen. Es bleibt noch ein Anspruch von ca. 3 Monaten. Das sollten Sie sofort erhalten.

  • Hallo,

    nein ALG erhälst Du erst ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung (18.07.2019).

    Da durch die Sperrzeit von 12 Wochen der Ruhenszeitraum bereits abgelaufen ist,

    hat die Sperrzeit lediglich die Wirkung, dass dein Anspruch um die 12 Wochen gekürzt wird.


    dms