was wird dann?

  • hallo,


    ich habe mal eine frage, und hoffe, dass ich hier hilfe bekomme.


    es geht einfach nur darum, wie das ist, wenn ich mich von meinem mann scheiden lassen würde. wie sieht es dann mit dem ALG II aus? wird das dann aufgeteilt, oder muß da dann jeder von uns neu beantragen?


    da wir ja eine gemeinsame wohnung haben, wäre meine nächste frage, wer da dann raus müsste. habe ich dann den anspruch auf diese wohnung wegen unseren zwei kindern oder er?


    und wie ist das mit den kosten für die scheidung? wer muß diese bezahlen und kann man da gerichtstkostenbeihilfe beantragen, bzw. vom amt ein zinsloses darlehen dafür beanspruchen?


    ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.


    lg steffi

  • Hallo Steffi,


    deine Problemstellung bewegt sich quer durch Scheidungs-, Unterhalts- und Sozialrecht und sollte dir zumindest teilweise von deinem Scheidungsanwalt erklärt werden können.


    Aber mal so ganz allgemein und pauschal:


    - Wohnung
    Wer hat die Wohnung gemietet, also den Mietvertrag unterschrieben? Wenn ihr beide unterschrieben habt, müsst ihr euch einigen, wer die Wohnung behalten will.


    - ALG II
    Wenn Ihr dann keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildet, muss jeder für sich ALG-II beantragen.


    - Scheidungskosten
    Kosten für Anwalt und Gericht werden über Gerichtskostenbeihilfe finanziert und von dir ggf. später in kleinen Raten getilgt.


    Grüße,
    Joachim