teilzeit-vollzeit

  • Ich habe vor meiner Arbeitslosigkeit immer nur Teilzeit gearbeitet. Das Gehalt einer solchen Teilzeitbeschäftigung reicht mir um meinen Lebensunterhalt zu erbringen
    Jetzt wurde mir von meiner Sachbearbeiterin gesagt das ich auf jeden Fall Vollzeit zu arbeiten habe, damit ich meinen Lebensunterhalt allein verdiene, Meine Argumentation, dazu reiche in meiner Situation ein Teilzeitjob interessierte sie nicht.
    Jetzt wurde mir ein Vollzeit Integrationsjob ( 1 euro job) auf Auge gedrückt
    Weiß jemand hier, ob die mich zwingen können vollzeit zu arbeiten, obwohl ein Teilzzeitjob finanziell ausreichen würde, und ob ich den 1 Eurojob unter diesen Bedingungen annehmen muss

  • Hallo,


    den 1€ Job kannst du natürlich nicht mit der Begründung, das dir eine Teilzeitstelle reichen würde ablehnen.
    Dieser stellt ja auch in keiner Weise deinen Lebensunterhalt sicher.
    Du kannst dir auch nicht aus den freien Stellen einen Halbtagsjob raussuchen, sondern bist verpflichtet jeden Job anzunehmen der deinen Lebensunterhalt sichert bzw. deinen ALG2 Bedarf mindert.
    Es bleibt dir natürlich frei gestellt dir eine Teilzeitstelle zu suchen.

  • Moin moin @all


    1.Wenn jemandem eine Teilzeitstelle ausreicht um seinen Lebensunterhalt zu sichern, ohne weiter finanzielle Hilfe des Amtes, kann das Job Center einen Nicht dazu zwingen eine Vollzeitstelle zusuchen.


    2. Der Ein Euro Job ist keine Vollzeitstelle, in dem sinne wie man es kennt, sonder eine Teilzeitstelle mit 30Std. max. / Woche.
    Und dieser darf nicht unter zwang angeordnet werden, weil das dann gegen das Deutsche Grundgesetz verstößt siehe Link
    http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html ( Artikel 12 1-3 )


    So mit dem Link des Bundes kann man schon Viel machen.


    In dem Sinne eine Gute Nacht und nicht vergessen " Alles wird Gut"


    lg

  • @ redrose - Du solltest dasmit dem "reichen" mal genauer definieren!


    Du kannst mir doch nicht erzählen das Du mit dem Geld was Du in ein paar Stunden der Teilzeitarbeit eine Bleibe und die Verpflegung sowie die Sozialversicherungspflichtigen Leistungen wie KV, RV und so weiter abdecken kannst.


    Wäre dem so brauchtest Du nur gegenüber der ARGE zu argumentieren das Du aus dem Leistungsbezug bist, und zwar dauerhaft ! Dann bräuchtest Du auch keine 1€ Maßnahme ausführen - aber ehrlich gesagt kenne ich nur wenige Gewerbe bei denen das zutrift was Du hier als Aussage ablieferst!


    Gruss

  • Hallo,


    wenn der Teilzeitjob wirklich den Lebensunterhalt sichern würde, dann wäre man auch nicht mehr bei
    der ArGe im Bezug. ( Wenn es für Warmmiete und Lebensunterhalt doch reicht !? )
    Ergo gäbe es auch gar nicht erst die Möglichkeit auf irgendwelche Anordnungen zu Arbeitsangeboten.


    Irgend etwas wiederspricht sich doch hier, oder?


    Mfg