was wird als miete anerkannt und wie gross wohnung?

  • Eigentlich 45 m2 für dich und 15 m2 für jede weitere Person - demnach 60m2. Grenzfälle wie deiner werden wohl unterschiedlich gehandhabt. Du liegst knapp über deinem eigentlichen Bedarf. In München oder Bremen wäre das wohl kein Problem, in kleineren Städten muß man oftmals umziehen in eine kleinere Wohnung.
    Es wird aber auch in die Entscheidung mit einbezogen wie hoch die Miete ist. Wenn sie dennoch akzeptabel ist und nicht anzunehmen ist, daß du eine kleinere Wohnung zu einem ähnlich günstigen Preis bekommen kannst, dann darfst du bleiben. Der Mietpreis pro m2 ist auch abhängig von Baujahr und Ausstattung sowie Mietspiegel.
    Als ich kurze Zeit in Niedersachsen war, hielt man das ganze eher so, daß man bei nicht allzu großer Differenz eben nicht die Miete in gesamter Höhe erstattet bekommt, sondern selber den nicht anerkannten Anteil von seinem monatlichen Bedarf abdecken soll. Ähnlich wurde das auch bei Bekannten in Düsseldorf gehandhabt. Dort hatten 3 alleinstehende Freunde von mir 47, 49 und 51m2 - die überschüssigen Quadratmeter über 45m2 mußten sie selber zahlen. Auch auf die Nebenkosten wurde das entsprechend umgerechnet bei der Heizung. Aber eine Bekannte aus Düsseldorf wurde von ihrem Sachbearbeiter gezwungen, in eine kleinere und billigere Wohnung umzuziehen, weil sie mit 46m2 und fast 30,00 Euro zuviel Miete nicht der zumutbaren Größe entsprach. Man hat mitunter das Gefühl, daß einzelne Sachbearbeiter einen nur schikanieren wollen.


    EDIT: Sollst du denn umziehen, einen Teil selber bezahlen oder suchst du eine neue Wohnung? Falls du umziehen sollst, könntest du entweder wegen deines Berufes oder der Wiedereingliederung in den Beruf, auch im Zusammenhang mit deinem Familienstand als alleinerziehender Elternteil, darauf bestehen, in der Wohnung verbleiben zu dürfen. Auch könntest du mit deinem Sachbearbeiter bei dem Jugendamt sprechen. Der ist Sozialarbeiter und kann möglicherweise feststellen, daß ein Umzug nicht zumutbar wäre.