Frist Zahlungsanforderung ohne, obwohl zugestandene, Anhörung

  • Als Neumitglied habe ich eine Frage an das Forum. Bis 12.06 waren meine Familie als BG Bezieher von ALG II (Hartz IV). Meine Frau in der ganzen Zeit in Teilzeitbeschäftigung, für unseren Sohn erhalten wir Kindergeld. Seit 12.06 bin ich in einem Angestelltenverhältnis bei einem Zeitarbeitsgeber (ZAG) beschäftigt. Von ihm aus durfte ich von 12.06 bis 08.07 bei einer Firma arbeiten und erhielt während dieser Zeit mein Gehalt (Grundlohn plus Leistungszulage). Bei dieser Firma kann ich ab 01.08 wieder arbeiten. Um mich für die Zeit von 09.07 bis 12.07 abzusichern beantragte ich wieder Hartz IV. Vom 8.10.07 bis 31.12.07 wurde ich von meinem ZAG wieder in einer Firma vermittelt, zu den gleichen Bedingungen wie vorher. Nur in der Zeit von 1.9.07 bis 7.10.07 erhielt ich nur mein Grundgehalt, was im September knapp 1000 Euro netto. Dazu kommen knapp 550 Euro netto meiner Frau zuzüglich Kindergeld. Laut Bescheid der ARGE stand mir für September keine Leistung zu, aber ab Oktober monatlich knapp 180 Euro, obwohl ich sie darauf hingewiesen und auch so schriftlich vermerkt habe, dass ich ab 8.10.07 wieder in Arbeit bin. Im Oktober bekam ich die 180 Euro nicht, aber dafür im November.
    Letzte Woche bekam ich Post von der ARGE, mit dem Inhalt, dass die 180 Euro zu Unrecht ausgezahlt wurden, und sie das Geld gerne zurück hätten. Mit diesem Schreiben bekam ich auch die Chance zur Anhörung (Bogen ausfüllen) mit Abgabefrist 23.12.07 (Sonntag!, wer ist da im Amt?). Zu dieser Sache möchte ich mich schon äußern, auch um zu klären, ob wir wirklich keine Ansprüche haben!
    Nun kam gestern per Post eine Zahlungsanforderung über genau diese180 Euro von der Abteilung Forderungsmanagement, mit Zahlfrist 27.12.07. Zahle ich nicht zu diesem Termin wird mit kostenpflichtigen Mahnungen gedroht.
    Muss nicht erst meine Anhörung stattfinden, bevor überhaupt was in Sachen Geld gemacht wird?
    Das wäre ja genauso, als wäre man vor Gericht (z.B. Verkehrsunfall) und soll Strafe bezahlen, bevor überhaupt geklärt wird, wer Schuld ist.
    Ich versteh die Welt nicht mehr.

  • Schreibe der Abteilung Forderungsmanagement, dass es einen bestandskräftigen Rückforderungsbescheid nicht gibt, so dass kein Anlass zu kostenpflichtigen Maßnahmen besteht.
    Falls es zutrifft, dass dir die 180 EUR zu Unrecht ausbezahlt wurden, schreibst du auf dem Anhörungsbogen, dass du keine unrichtigen Angaben gemacht hast und daher die Voraussetzungen für einen Widerruf der Bewilligung nach § 45 SGB X nicht erfüllt sind.
    Falls die 180 EUR zu Recht bezahlt wurden, schreibst du das so.

  • Schreibe der Abteilung Forderungsmanagement, dass es einen bestandskräftigen Rückforderungsbescheid nicht gibt, so dass kein Anlass zu kostenpflichtigen Maßnahmen besteht.
    Falls es zutrifft, dass dir die 180 EUR zu Unrecht ausbezahlt wurden, schreibst du auf dem Anhörungsbogen, dass du keine unrichtigen Angaben gemacht hast und daher die Voraussetzungen für einen Widerruf der Bewilligung nach § 45 SGB X nicht erfüllt sind.
    Falls die 180 EUR zu Recht bezahlt wurden, schreibst du das so.


    Danke für die Auskunft.
    Das Problem dabei ist, die Abteilung Forderungsmanagement ist für mich nur per eMail zu erreichen, was ich auch gestern in der Frühe probiert habe, aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten habe.
    Peter