Beiträge von TraudelWeisel2


    1.Wie ist es denn mit dem Kindergartengeld? Muß ich was Zahlen?


    Wende Dich an das Jugendamt, bzw. an die Wirtschaftliche Jugendhilfe, die helfen Dir. Aber beeilen, Erstattung erst ab Antragseingang! Nicht rückwirkend! Aber dafür sind die Bemessungsgrenzen, zumindest hier bei uns in DA, recht großzügig gestaltet. Wenn KInder im Hort oder Kiga Mittag essen, dann musst Du dies selbst bezahlen!
    lg
    Peter

    Er muss von seinem ALGII ansparen. Außerdem hat er als allein stehende junge (nicht körperbehinderte) Person keinen Anspruch auf eine Waschmaschine. Er kann zum Waschsalon, sagt die ARGE. Auch wenn eine Waschmaschine im Keller eines Hauses für alle Mieter zur Verfügung steht, hat er keinen Anspruch.
    Kann er nicht beim Roten Kreuz, der Caritas oder ähnlichen Organosationen fragen, ob die eine gebrauchte Waschmaschine haben, aus einer Haushaltsauflösung günstig z.B.? Das ist besser als viel Geld auszugeben.


    Aber auf Dauer sind die Kosten für Waschsalon eher kontraproduktiv angelegt, außer man unterstützt damit vielleicht eine Ich-AG.
    Natürlich schaut er sich nach einer günstigen um, alles andere wäre ja dumm.

    Mir sagte man:


    2 Personen 60qm² jede weitere Person 15qm²


    So in etwa kenne ich es auch. Wie es aber bei einer Alleinerziehenden Frau mit drei Kindern aussieht? Auch die qm alleine sind nicht maßgebend, auch die Mietkosten und die Nebenkosten werden zur Entscheidungsfindung herangezogen. Was ja auch im Großen und Ganzen auch OK ist. Am besten Wohnung aussuchen, udn mit den Unterlagen zur ARGE gehen

    Man muss auch darauf achten, dass Anspruch auf Ortsabwesenheit (3 Wochen jährlich, darüberhinaus nur auf vorherigen Antrag bei der ARGE) enthalten ist. Wenn sich in der Vereinbarung ein Passus findet, der besagt, es bstünde kein Anspruch auf OAW, dann ist das nämlich rechtswidrig. Und man muss das in der Form NICHT unterschreiben.


    Stimmt. genauso wichtig!

    Ganz wichtig: Bei Personen, die schlecht oder gar nicht Deutsch können, muss, wenn die Behörde zum Termin geladen hat, immer (!) ein zudem neutraler Dolmetscher anwesend sein. Ist das nicht der Fall (und der Betroffene ist nicht verpflichtbar, seinerseits einen Dolmetscher mitzubringen, da ja die Behörde etwas von ihm will) kann der Termin sofort abgebrochen werden.
    Noch viel wichtiger: Man geht nicht alleine zu wichtigen Terminen, sondern nimmt sich eine möglichst sachkundige Person als Beistand gemäß § 13 Abs 4 SGB X mit und zusätzlich noch 2-3 Zeugen. Den Beistand muss die Behörde zulassen, bei den Zeugen kann sie ablehnen, muss es aber nicht, denn man kann ja fragen, was gegen die Zeugen einzuwenden wäre, ob denn die Behörde etwas zu verbergen hätte. Wichtig immer: man darf sich, den Beistand und die Zeugen nicht abwimmeln lassen. Dazu gehört Mut und Härte, und das ist nicht einfach für manche, aber nirgends steht geschrieben, dass das Leben einfach zu sein hat!
    Okay, nun zu den "Eingliederungsvereinbarungen":
    "Eingliederungsvereinbarungen", die ich im folgenden nur "EGV" nenne, sind, wie das gesamte Hartz-IV-System generell, schlichtweg dummes Zeug, weil Hartz-IV und diese EGV allein schon aufgrund fehlender Arbeitsplätze niemandem dabei helfen, in Arbeit zu kommen. Hartz-IV und die EGV wurden von inkompetenten Beamten des Arbeitsministeriums erfunden mit dem alleinigen Ziel, Bezieher von Hartz-IV zu kontrollieren und zu schikanieren. Hartz-IV und EGV sind also weder sinnvoll, noch irgendwie nützlich, sondern reine Volksverdummung und Drohkulisse, gegen die man sich wehren muss - und kann!
    EGV unterliegen dem § 15 SGB II und etlicher weiterer Vorschriften, die man z.B. im "NOMOS-Kommentar zum SGB II" zu § 15 SGB II nachlesen kann.
    Voraussetzung für ein einigermaßen sinnvolles Zustandekommen einer EGV (so es dieses denn gäbe) ist es, dass vor der Unterschrift unter diesen Wisch die Sozialbehörde (obwohl z.B. ARGEn gar keine Behörden sind...) mit dem Leistungsbezieher drei Arbeitsschritte mit geschultem Personal durchzuführen hat:
    1. Profiling bedeutet die gründliche, schriftliche Erfassung aller Fähigkeiten des Leistungsbeziehers, die sich ggf. auf dem Arbeitsmarkt verwerten ließen (wenn es denn einen Arbeitsmarkt gäbe...), also zum Beispiel erlernte und angeeignete Berufe, Führerscheine, Sprachen, alle Arten von handwerklichen und sonstigen Fähigkeiten, Computer-Kenntnisse (Betriebssystem, Anwendungen usw.) usw.
    Über dieses Gespräch mit dem Betroffenen, das durchaus länger als eine Stunde dauern kann, aber nicht weniger als 30 Minuten dauern sollte, ist gemäß den Vorschriften ein Protokoll anzufertigen, von dem eine Kopie dem Leistungsbezieher (bei Ausländern auch in deren Sprache) auszuhändigen ist (natürlich sollte da ein Stempel der Behörde und die Unterschrift des Sachbearbeiters drauf sein...)
    2. Chanchen- und Risiken-Abwägung bedeutet die schriftliche Erfassung aller Hindernisse auf Seiten des Leistungsbeziehers, die ihn daran hindern, seine beim Profiling erfassten beruflich verwertbaren Fähigkeiten umzusetzen, also z.B. fehlender Führerschein, kein Pkw, schlechtes Deutsch oder gar keine Deutsch-Kenntnisse, Schulden, Krankheiten, Behinderungen, familiäre Gründe usw.
    Auch über dieses Gespräch mit dem Betroffenen, das durchaus länger als eine Stunde dauern kann, aber nicht weniger als 30 Minuten dauern sollte, ist gemäß den Vorschriften ein Protokoll anzufertigen, von dem eine Kopie dem Leistungsbezieher (bei Ausländern auch in deren Sprache) auszuhändigen ist (natürlich sollte da ein Stempel der Behörde und die Unterschrift des Sachbearbeiters drauf sein...).
    3. Feststellung des beruflichen Standortes bedeutet das Fazit aus den Arbeitsschritten zu 1. und zu 2., man stellt also die Fähigkeiten des Leistungsbeziehern eventuellen Hindernissen gegenüber und versucht, zu ermitteln, was beruflich (noch) geht, und was nicht (mehr) und prüft dann zusammen mit dem Leistungsbezieher, welche Stellen passend zu diesem Fazit offen sind und wohin man ihn vermitteln könnte - wobei man die Vermittlung in unbezahlte Praktika oder 1.-Euro-Jobs getrost ablehnen kann, denn diese sind keine existenzsichernd bezahlten Tätigkeiten.
    Auch über dieses Gespräch mit dem Betroffenen, das durchaus länger als eine Stunde dauern kann, aber nicht weniger als 30 Minuten dauern sollte, ist gemäß den Vorschriften ein Protokoll anzufertigen, von dem eine Kopie dem Leistungsbezieher (bei Ausländern auch in deren Sprache) auszuhändigen ist (natürlich sollte da ein Stempel der Behörde und die Unterschrift des Sachbearbeiters drauf sein...)
    Wichtig dabei: Diese drei Arbeitsschritte sind nach dem § 15 SGB II und weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften zwingende Grundlage für eine sinnvolle, rechtlich zumindest im Ansatz zulässige EGV - und diese drei Arbeitsschritte müssen unbedingt von speziell dafür ausgebildeten Personal der Sozialbehörde durchgeführt werden - denn es geht nicht, daß ein Sozialbehörden-Sachbearbeiter, der z.B. vom Maurer-Handwerk und Bauwesen keine Ahnung hat, die Fähigkeiten eines Bauhandwerkers qualifiziert bewerten soll, der Maurer gelernt und sich in der Folge zig weitere (z.B. bauhandwerkliche, technische, bau-logistische usw.) Fähigkeiten angeignet hat.
    Genau hier ist nun der Knackpunkt.
    Die Sozialbehörden haben generell kein für soziale Belange und Arbeitsberatung korrekt ausgebildetes Personal, weil das alles Verwaltungsleute sind, Beamte wie Angestellte, die keine nachweislichen Qualifikationen außerhalb ihrer Verwaltungsausbildung haben. Hinzu kommen noch die ganzen Telekomiker, Postler und wo sie sonst noch alles her sind in den heutigen Sozialbehörden...
    Daher muss man einen Sachbearbeiter in einem Termin zur Unterzeichnung der EGV zunächst einmal fragen, welchen Beruf er wo gelernt hat und was für sonstige zusätzliche soziale und sonstige Qualifikationen er besitzt - fragt er warum, antwortet man, das man ein Recht darauf hat, von qualifizierten Fachkräften betreut zu werden.
    Antwortet er nicht, muss man ihn auf seine Auskunfts- und Beratungspflichten aus §§ 13-16 SGB I hinweisen und ihn erneut auffordern, sich zu erklären.
    Tut er das dann immer noch nicht, weist man ihn darauf hin, dass sein Schweigen oder seine Auskunftsverweigerung ein sogenanntes Dienstvergehen darstellt, das man als Bürger nicht hinzunehmen braucht, und man kann dann den Termin sofort abbrechen - die ganze Nummer natürlich wie immer im Beisein von Zeugen.
    Kaum - oder besser gar niemand in den Sozialbehörden - ist, insgesamt gesehen, nämlich befähigt, die drei vorgenannten Arbeitsschritte vor Zustandekommen einer EGV so durchzuführen, dass eine EGV auch nur einigermaßen rechtmäßig würde, weil die Sachbearbeiter nämlich überhaupt nicht geschult sind und, wie schon zu Zeiten des Arbeitsamtes, von den unterschiedlichsten Berufen, die es gibt, gar keine Ahnung haben - wie auch, wenn man nur Verwaltung und Behördenwesen gelernt hat!!!
    Deshalb auch zwingen die durchweg inkompetenten Sachbearbeiter in den Sozialbehörden die allermeisten Leistungsbezieher mit Drohungen bzgl. Leistungskürzungen zur Unterschrift - eben, weil sie kein anderes Druckmittel haben aufgrund ihrer eigenen fehlenden Kompetenz, die Vorschriften des SGB II einzuhalten.
    Was tun?
    Wir empfehlen den Leuten daher, die ihnen im Termin plötzlich vorgelegte und inhaltlich ohne Vorgespräche erstellte EGV auf keinen Fall zu unterschreiben, sondern einzustecken und dann der Sozialbehörde ggf. mit etwas Hilfe von einer Initiative einen Brief zu schreiben und die Sozialbehörde in dem Brief gemäß §§ 33 und § 35 SGB X in Verbindung mit § 13 bis 16 SGB I zur schriftlichen Stellungnahme darüber aufzufordern,
    a. wann der/die Sachbearbeiter/in Soundso die Qualifikation zur Durchführung von EGV nebst vorhergehenden Arbeitsschritten erworben hat
    b. warum diese/r Sachbearbeiter/in Soundso eine Unterschrift unter die EGV ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verlangt hat, also ohne vorher Profiling, Chancen- und Risikenabwägung und Feststellung des beruflichen Standortes nebst jeweiligen Protokollen mit dem betroffenen Leistungsbezieher durchgeführt zu haben.
    Man setzt der Sozialbehörde eine Frist von 7 Tagen zur Beantwortung (Tag und Datum angeben) und gibt das Schreiben im Beisein von Zeugen in der Sozialbehörde ab gegen Empfangsbescheinigung auf einer Kopie des Schreibens, oder man schickt es per Einschreiben mit Übergabe. Wobei die persönliche Abgabe gegen Empfangsbescheinigung im Beisein von Zeugen der bessere, weil druckvollere Weg ist. Man zeigt der Behörde nämlich, dass man sich nicht fürchtet und sich nicht verscheissern lässt.
    Dann wartet man ab.
    Meistens kommt dann eine schriftliche Einladung zu einem Termin, in dem die Sache besprochen werden soll - oft stehen auch wieder Drohungen in dem Brief, dass einem die Leistungen gekürzt werde, wenn man nicht erscheine zu dem Termin. Man kann da hingehen, aber, wie bereits eingangs erwähnt, stets wieder nur mit 3-4 Zeugen und einem Beistand gemäß § 13 Abs 4 SGB X.
    Besser aber ist es, der Sozialbehörde einen weiteren Brief zu schreiben und diesen dort persönlich im Beisein von Zeugen gegen Empfangsbescheinigung einzureichen und in diesem zweiten Brief an die schriftliche Beantwortung des ersten Briefes zu erinnern und die Teilnahme an dem Ladungstermin wegen der bisher fehlenden schriftlichen Antwort auf den ersten Brief schlichtweg zu verweigern.
    Denn die Behörde ist gemäß §§ 33 und 35 SGB X in Verbindung mit § 13 bis 16 SGB I zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert worden, und sie muss daher schriftlich antworten.
    Quelle Montagsdemo Dortmund

    Bisher habe ich immer Geld bekommen, aber dass die mal was Leisten? Das habe ich noch nie erlebt. Ich war 16 Monate Hartz IV-Empfänger, und deren Leitungen bestanden darin, mir eine Eingliederungsvereinbarung aufzuschwätzen (von mir erfolgreich abgewiesen), mich zu einem Umzug zu zwingen (aber erst, nachdem wir uns die Wohnung und das Viertel ausgesucht hatten, auch wegen der Schule für unseren Sohn) und im Großen und Ganzen versucht, uns Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Das Resultat dieser 16 Monate: 2x vor dem Sozialgericht, Akten und Briefwechsel für 4 Ordner. Das waren die Leistungen. Bin auch immer wieder bereit, mich mit der ARGE Darmstadt herumzustreiten, auch in dem Wissen, wenn sie sich um mich kümmern, haben sie keine Zeit für einen anderen welchen sie quälen können. Mein Appell: wehrt Euch! Leider sind die, denen am meisten geholfen werden muss auch nicht hier in den Foren zu finden, trotz meiner teilweisen Werbung vor und in der ARGE. Zu groß ist mittlerweile die Resignation des einzelnen. Die wenigsten kämpfen noch für ihre zustehenden Leistungen. All das ist die große Leistung der ARGEn für den Deutschen Staat!


    Nach meiner Schnellberechnung, kein Anspruch auf endgültige Gültigkeit, müsstest Du um die 40-50 Euro ergänzende Leistungen erhalten. Berechnung: Hartz IV 345 Euro + Miete 200 Euro - Kindergeld 154 Euro - Waisenrente 414 Euro. Strom, sofern nicht für die Heizung (E-Heizung) musst Du selbst bezahlen.
    Peter

    Ich frage für unseren Nachbar, es geht um folgen Sachverhalt: Er 25, war nach abgeschlossener Berufsausbildung (Bürokaufmann) erst einmal Arbeitslos, bis er eine Stelle als Telefonierer (Inbound) antreten konnte. Natürlich verdient man da nicht allzu viel, hat aber bisher gerade so gereicht. Nun wird er Ende Januar durch ?Personalanpassungsmaßnahmen? ?freigesetzt?. Aller Voraussicht nach, wird er im Anschluss keinen neuen Arbeitsplatz haben, als Leistungsempfänger bei der ARGE sein. Er weiß aber auch schon, dass er eine neue Waschmaschine bräuchte. Ansparen kann er sie ja wohl nicht, von was? Hat er eine Chance, das Geld für eine neue Waschmaschine quasi als Vorschuss zu erhalten, welche ihm dann später wieder von seinen Leistungen abgezogen werden? Oder muss er so lange mit seiner kaputten Waschmaschine auskommen, bis er von seinem Hartz IV genügend angespart hat:

    Das funktioniert nur, wenn die Arge mit spielt. Sie ist gesetzlich nicht zur Herausgabe einer Empfangsbestätigung verpflichtet. Einige Argen verweigern daher konsequent eine Empfangsbestätigung.


    Ansonsten vor den Augen eines Zeugen die Unterlagen in einen Briefumschlag, diesen verkleben und in den Hausbriefkasten werfen (natürlich wieder mit dem Zeugen).


    Die ARGE Darmstadt hat bisher immer, wenn auch zähneknirchend, mitgespielt. Zählen eigentlich Ehepartner als Zeugen? Wenn nicht, wen hat man dann noch?

    Schneller ginge es, wenn man gleich die Kopien mitbringt und sich nur noch Stempel und Unterschrift beim Empfang draufmachen lässt. Ist natürlich teurer für den ALGII-Empfänger. Aber um die Rundfunkgebührenbefreiung zu kriegen, muss man denen ja auch gleich die Kopien ihres eigenen Bescheides mitbringen, die sie dann stempeln, damit man sie dann an die GEZ schicken kann.


    In der Hauptsache geht es mir persönlich darum, die die Arbeit machen zu lassen. Geschwindigkeit sollte als Hartz IV-Empfänger kein Thema sein, man hat ja Zeit. Zur Not wäre ich auch 5x wöchentlich bei denen vorstellig.
    Aber, Kopien mitbringen? dann reden die sich raus, es wäre nicht die vom Original gewesen. Die sollen es mal selbst machen, dann liegt der evtl. Fehler beim Amt.

    Um dem allgemeinen Problem aus dem Weg zu gehen, dass behauptet wird, die Unterlagen von uns wären nicht eingereicht worden, habe ich folgenden Vorschlag, den ich auch zur Gänze schon ein Mal ausprobiert habe:
    Wenn ich heute irgendwelche Unterlagen bei der ARGE abzugeben habe, gehe ich damit an den Empfang. Dort bitte ich die Dame (meistens eine Dame), mir den Empfang der Unterlagen zu quittieren. Aber nicht so wie ihr jetzt denkt. Nein, sondern so: Sie soll von jeder Seite eine Kopie machen, und mir auf der Kopie bestätigen, dass sie das Original erhalten hat. Da sie das nicht machen möchte, bitte ich sie, mich zu meinem SB vorzulassen, ganz dringend, Terminsache (am Besten Zeugen mitnehmen). Beim SB dann das gleiche Prozedere, dort klappt es aber. Erst wollte er nicht, so nach dem Motto, bei uns kommt nichts fort. Da mir dies aber tatsächlich schon passiert war, blieb nur noch, Fehler machen ist doch menschlich. Das schon, aber gilt nicht für Hartz IV-Empfänger. Denn auf meinen Einwand, wenn ich bei meinen Vermögensverhältnissen anstatt 100.000 Euro nur 1000 Euro angebe, ist dies kein Versehen mehr, sondern Betrug. Das hat er eingesehen, und sich die Kopien gemacht. Tat er zwar nicht gerne, aber Hauptsache, er hat sich mal wieder bewegt (man denkt ja auch an die Gesundheit der Anderen).

    Unter dem Link ist eine Seite versteckt, die meiner Meinung nach zu viel Werbung für die Riester-Rente Macht (http://www.sozialleistungen.in…rsorge-mit-hartz-iv.html). In meinen Augen lohnt sich Riestern nur, wenn man als Rentner mehr Rente als die Bemessnungsgrenze bezieht, liegt man darunter, hat man ja Anspruch auf ergänzendes Hartz IV. Bekommt man jetzt z.B. ergänzende Leistungen von 100 Euro als Rentner, sieht es mit der Riester-Rente, anders aus. Die Riester-Rente wird als Einkommen gerechnet, udn so der Anspruch auf ergänzende Leistungen gemindert. Alles in allem dient Riester nur dazu, dem Staat in späteren Jahren Kosten zu ersparen. Nur wenn ich eine höhere Rente als die Anspruchsgrenze habe, lohnt sich Riester wirklich. Und dafür jahrelang 5 Euro im Monat abdrücken? Neeh, machen auch so die Banken und Versicherungen nicht mit.

    Wahrscheinlich muss man diesen Mehrbetrag aber beantragen - bei der ARGE muss man doch immer alles vorher beantragen. Es sei denn, das mit dem Führungszeugnis ist eine Ausnahme. Keine Ahnung.


    Wahrscheinlich müssen die Kosten für das Führungszeugnis vorher beantragt werden, aber dafür ist es ja auch eine gewisse Zeit gültig. Und erleichtert Dir die Bewerbungen. Aber, vielelicht gibt derBetrieb Dir eine Zusage auf Einstellung, wenn Du diesen Schein hast, dann übernimmt die ARGe die Kosten. Ist wie mit einer evtl. benötigten Zusatzqualifikation für einen Job.

    Ja, klar, wird abgeklärt. Aber wie sieht es aus, wenn der Betrieb (ein Geschäft, keine Firma) die 13 Euro NICHT übernimmt? Wie sieht es dann mit der Zahlung durch die ARGE aus?


    Einfach die Firma mit Namen der ARGE melden, wahrscheinlich wird die ARGE dann die Kosten übernehmen (aber bestimmt kein MUSS!). Trotzdem sind die Bemühungen von Seiten der ARGE anzuerkennen und m.E. sind die Gebühren für ein poliz. Führungszeugnis, genauso wie Schufa, nicht von den Bewerbungskosten abgedeckt. Nachfragen udn auf gut Wetter machen ...

    Ein gemeinsames Konto ist nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts allein kein sicheres Indiz für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Hartz-Gesetze. Die Darmstädter Richter gaben mit einem heute veröffentlichten Beschluss einem Arbeitslosen Recht, der seiner Vermieterin Vollmacht über sein Konto gegeben hatte, weil er selbst nicht mit Geld umgehen könne. Die Annahme der Arbeitsagentur, dass die beiden zusammenleben, sei durch keinen weiteren Umstand gestützt worden, erläuterte das Gericht. Die Agentur hatte dem Kläger das Arbeitslosengeld II gestrichen, was nun wieder zurückgenommen werden muss (Az.: L 7 AS 282/07). Der in einem Insolvenzverfahren steckende Mann konnte sich mit seiner Bankkarte nur Auszüge drucken lassen, stellte das Gericht fest. Geld von dem Konto habe er nur über seine Vermieterin erhalten. Das Konto stand damit ausdrücklich nur einer Seite zur Verfügung.
    dpa
    Darmstädter Echo vom 17.12.2007

    Wenn sich eine 18-jährige Schülerin (sie und ihre Familie bekommen ALGII) um einen (Aushilfs)Job bewerben will und dazu ein polizeiliches Führungszeugnis braucht, das 13 Euro kostet - muss die ARGE diese Kosten übernehmen? Es ist so, dass die ARGE pauschal für jede Bewerbung 5 Euro zahlt - aber durch die 13 Euro wird dieser Pauschalbetrag ja überschritten. Was muss die 18-Jährige tun? Muss sie erst einen Antrag stellen bei der ARGE und deren Antwort abwarten? Oder kann sie das Führungszeugnis schon mal anfertigen lassen und die Quittung später bei der ARGE einreichen?


    Normalerweise übernimmt der Betrieb, welcher das pol. Führungszeugnis verlangt, die Kosten dafür. Tipp: Vorher abklären, und vom Zeugnis eine Kopie für weitere potenielle AG machen. (Reduziert Deinen Aufwand und reicht meistens aus, sofern Zeugnis nicht älter als ein Jahr)

    Schreibe der Abteilung Forderungsmanagement, dass es einen bestandskräftigen Rückforderungsbescheid nicht gibt, so dass kein Anlass zu kostenpflichtigen Maßnahmen besteht.
    Falls es zutrifft, dass dir die 180 EUR zu Unrecht ausbezahlt wurden, schreibst du auf dem Anhörungsbogen, dass du keine unrichtigen Angaben gemacht hast und daher die Voraussetzungen für einen Widerruf der Bewilligung nach § 45 SGB X nicht erfüllt sind.
    Falls die 180 EUR zu Recht bezahlt wurden, schreibst du das so.


    Danke für die Auskunft.
    Das Problem dabei ist, die Abteilung Forderungsmanagement ist für mich nur per eMail zu erreichen, was ich auch gestern in der Frühe probiert habe, aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten habe.
    Peter