Drogensucht und ALG II

  • Hallo,


    als ALGII- Bezieher arbeite ich zudem in einem Minijob. gleichzeitig bin ich leider schon seit Jahren drogensüchtig bzw. psychisch angeschlagen, habe aber auch Probleme, Ärzte zu kontaktieren.
    Bisher ist es relativ gut gegangen, nur in letzter Zeit hat sich mein psychischer Zustand so verschlimmert, dass ich leider nicht mehr in der lage bin, den Minijob weiter auszuführen. Meine fragen:


    1. Ist das ein wichtiger Grund (wegen dem die Sperrzeit wegfällt), wenn ich wegen psychischer probleme bzw. wegen akuten drogenkonsums nicht mehr in der lage bin, den Job weiter zu machen? (natürlich könnte ich ein Attest dazu vorlegen).


    2. Könnte es zu Sanktionen kommen, weil ich die ganze zeit meine Drogensucht verschiegen habe- drohen mir welche, wenn ja, welche?


    3. Haben die ARGEN psychosoziale Beratungsstellen? Wenn ja, kann ich da auch anonym einen termin ausmachen, telefonisch? Wenn in ARGE selbst keine Beratungsstelle ist, welche stellen sind dann dafür zuständig? aus einer Infoveranstaltung der ARGE weiß ich genau, dass es sowas in der richtung gibt...Aber auch im Internet findet man (bzw. ich) NIX über sowas!!


    PS.: Ja, ich weiss, ich sollte mal zum Arzt gehen...Bitte keine derartigen Kommentare, ich habe Fragen gestellt; danke!

  • Hallo Udo!


    Da bestehen mehrere Probleme!


    1. Im Grunde bist Du als krank zu bewerten - Drogensucht ist eine Krankheit
    2. Deine Ärztlichen Atteste sind nicht ausschließlich maßgeblich, es erwartet Dich eine Amtsärztliche Beurteilung, die ist für die ARGE maßgeblich.
    Versuche folgendes: die Kirchen besitzen entsprechende Mitmenschen die Dir insbesondere bei Amtsregelungen behilflich sein können.
    Entsprechende Einrichtungen wie soziale Träger : Caritas, AWO, Malteser solltest Du ansprechen ob man Dir von dorther mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen kann. Voraussetzung wird aber wohl sein das Du Dich bereit erklärst eine Behandlung zur Entwöhnung anzunehmen.


    Sprich erst dort vor, denn die ARGE würde eine Krankschreibung oder einen Krankenhausaufenthalt als Anlass von Leistungskürzung bzw. Einschränkung sehen, da bin ich mir 100% sicher.


    Gruß