Fragen über Fragen zu ALG II

  • Hallo liebe Forengemeinde!
    Ich habe mich gerade hier angemeldet und möchte mich gerne mit einigen Fragen an euch wenden.
    Und zwar ist es bei mir so, dass ich wahrscheinlich bald ALG II beantragen muss :(
    Momentan studiere ich, aber aufgrund von Studiengebühren und das ich kein Bafög mehr bekomme (Nebenjob reicht zum überleben nicht) kann ich leider nicht mehr studieren und muss mich arbeitslos melden.Dazu kommt noch, dass ich mich gerade von meinem Freund getrennt habe und jetzt auf der Suche nach einer neuen Wohnung bin.Da ich so wenig wie möglich Geld vom Staat beziehen möchte, werde ich mich bis Anfang April mit Nebenjobs durchschlagen, aber ab dann habe ich keinen Studientenstatus mehr und muss mich dann arbeitslos melden.Nun meine Fragen: Habe ich überhaupt Anspruch auf ALG II? Wenn ja, muss/kann ich das schon früher beantragen, damit die Zahlungen ab April laufen?Wie groß darf der neue Wohnraum sein, den ich mir suche und kann ich sicher sein, dass mir die Wohnung vom Amt bezahlt wird?Übernimmt das Amt die komplette Miete inklusive Nebenkosten und Strom?Und was ist mit Sonderleistungen?Ich habe z.B. keine Waschmaschine.Werden solche Kosten auch übernommen?
    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir auf meine vielen Fragen Antwort geben würdet :o
    Achja, wenn es irgendwie wichtig sein könnte...Ich bin 25 Jahre alt und habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung.Momentan bin ich noch Studentin.In meinem erlernten Beruf kann ich allerdings aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten.Ich möchte mich gerne beim Amt für eine Umschulung bewerben.Wie schätzt ihr meine Chancen ein?Ich bin auf jeden Fall arbeitswillig und möchte so schnell wie möglich ins Arbeitsleben starten :D


    Liebe Grüße von der verzweifelten Lunella

  • Hallo,


    du wirst Anspruch auf ALG 2 haben sobald du exmatriuliert bist.
    Du kannst natürlich bereits jetzt bei deiner zuständigen Arge vorsprechen und die erforderlichen Unterlagen zusammen tragen.
    Der Antrag kann aber erst abschließend bearbeitet werden, wenn die Bescheinigung vorliegt.
    Da du bereits jetzt weißt, dass du dein Studium zum nächsten Semester abrechen wirst, sollttest du dich auch bereits jetzt arbeitssuchend melden.


    Die KDU Kosten ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, bei der Arge erfragen.
    Alleine stehen dir höchstens 45m² zu. Die Mietkosten und die Nebenkosten werden von der Arge gezahlt bis zur HÖCHST KDU.
    Den Strom musst du von den Regelleistungen selber bezahlen.


    Kosten für die Erstaustattung werden nur zum Teil übernommen (in deinem Fall Trennung vom Lebenspartner und Aufteilung des Hausrates) du musst allerdings glaubhaft machen das du nicht über alle erforderlichen Möbel verfügst.
    Wie der Nachweis im einzelnen erbracht werden muss, hängt vom Ermessen des SB ab.
    Eine Waschmaschine wird man dir aber nicht stellen. da es einer einzelnen Person durchaus zumutbar erscheint einen Waschsalon aufzusuchen und sich in dieser Zeit ein gebrauchtes Gerät anzsparen.


    In deinem Fall kann es schwierig werden eine Umschulung genehmigt zu bekommen, da du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast.
    Du wirst begründen müssen (Attest / Langzeitprognose), dass du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Doch selbst dann, kann es sein das man dich in Ausbildungsverwandte Beschäftigung vermittelt.
    Weiterbildungen werden also nur gezahlt, wenn ohne diese eine Beschäftigung unwahrscheinlich erscheint bzw. die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt wesentlich verbessert werden.
    Es gibt nur ein begrenztes Kontingent und dieses wird meist zu Gunsten von Langzeitarbeitslosen verbraucht.

  • Hallo!
    Vielen Dank für deine Antwort!
    Diesen Satz von dir habe ich nicht ganz verstanden.


    In deinem Fall kann es schwierig werden eine Umschulung genehmigt zu bekommen, da du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast.


    Ich dachte bisher immer, dass man eine Umschulung nur dann finanziert bekommt, wenn man bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat.Deshalb nennt sich das Ganze ja UMschulung.


    Du wirst begründen müssen (Attest / Langzeitprognose), dass du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Doch selbst dann, kann es sein das man dich in Ausbildungsverwandte Beschäftigung vermittelt.


    Das ist kein Problem.Da es sich bei mir um eine psychische Erkrankung handelt kann ich sowohl von meiner Therapeutin als auch von meiner Psychiaterin eine Bescheinigung bekommen.


    Es gibt nur ein begrenztes Kontingent und dieses wird meist zu Gunsten von Langzeitarbeitslosen verbraucht.

    Ich hoffe doch, dass sie bei meinem Fall einsichtig sein werden.Wie gesagt sozialer Bereich geht bei meiner Erkrankung absolut nicht.


    Gruß Lunella

  • Hallo Lunella !


    Ich habe einen jungen Bekannten der hatte auch Pobleme mit dem BAFÖG, bekam auch keines mehr und die Situation war ähnlich wie bei Dir, nur das er das BÁFÖG aufgrund eines fehlenden Nachweises gestrichen bekam, er es also irgendwie auch selbst zu verantworten hat.


    Aufgrund der Situation hat er dann auf der Uni vorgesprochen und bekommt ab nächsten Monat wieder die BAFÖG Leistung weil es im Gesetz dafür dann doch eine Alternativlösung zu geben scheint.


    Ich kann mich erst beim nächsten Zusammentreffen, max. 14 Tage mit dem Bekannten diesbezüglich austauschen und werde Dir dann mehr dazu sagen können, aber scheinbar ist Deine Situation zu retten.


    Mach Dich doch selbst schon mal ein wenig schlau, ob und wie es eine Lösung geben könnte!


    Ich melde mich dann!


    Gruß

  • Hallo,


    eine Umschulung kann auch erfolgen, wenn noch keine abgeschlossene Ausbildung vorhanden ist dafür aber Berufserfahrung die eine weitere Qualifikation möglich macht.


    Wie bereits erwähnt kann es für dich eventuell schwierig werden, eine Umschulung genehmigt zu bekommen da du eventuell auch für fachnahe Arbeitsangebote in Frage kommst.


    Ebenso kann sich deine psychische Erkrankung und das abgebrochene Studium nachteilig auf die Entscheidung des SB auswirken.

  • Danke für deine Antwort!
    Ich hoffe einfach mal das Beste!
    Immerhin habe ich es lange mit dem Studium versucht und mich sogar verschuldet.Und obwohl ich sehr gerne studiere, so kann und will ich mich nicht wegen eines Studiums in den finanziellen Ruin stürzen.Ich hoffe, dass der SB dafür Verständnis hat.Immerhin habe ich schon von Sozialer Arbeit zu Wirtschaftswissenschaft gewechselt (studiere Wirtschaft jetzt im ersten Semester), doch es geht finanziell leider einfach nicht mehr.Und ich denke bzw. hoffe, dass der SB ein Einsehen mit mir hat, denn auch ihm sollte es lieber sein, wenn der Staat mich für eine Umschulung unterstützt und mich dann los ist, als dass ich ein Leben lang Hartz 4 beziehe.

  • Hallo Lunella !


    Die Zielsetzung der ARGE ist erst gar keine Kosten zu Lasten der Kommune entstehen zu lassen!?


    Was glaubst Du wie sehr das den Fallmanger wohl interessiert wie Du denkst? Der macht seine Arbeit und hat auf die Verfassung einen Eid geleistet und bekommt von oben die Vorgabe zu belegen das seine Arbeit erfolgreich ist.


    Langfristige Perspektiven sind für die gegenwärtige Politik leider nicht von Interesse, Beispiel gefällig?


    Ein Fallmanager der ARGE wurde von mir auf die Einstellung einer Maßnahme angesprochen. Antwort: Bis Jahresende Oktober 2008 läuft die Maßnahme zwar noch aber die ARGE - Nebenstellen im Kreis melden einfach keine Leute mehr weil man in der Dauer der Maßnahme glaubt erkennen zu können das dies nicht förderlich für eine schnelle Arbeitsvermittlung ist, ausserdem schätzt man von ARGE Seite den Kostenfaktor bei Vermittlung druch die Fallmanager als geringer ein?


    Wer etwas denken kann weis was das bedeutet! Eierschaukeln auf den Qualifizierungsmaßnahmen ist nicht mehr!


    Gruß