Bausparvertrag

  • Hallo,


    ich habe Hartz4 beantragt uns stehe nun vor einem Problem.
    Vor zwei Jahren gab es bestimmte Gründe, weshalb meine Eltern einen Bausparvertrag auf mich überschrieben haben.
    Dieser Bausparvetrag ist für die Tilgung einer Hypothek für das Haus meiner Eltern vorgesehen.
    Hier hat die Bank auch die Finger drauf, das heisst, der Bausparvertrag ist als Hypothekensicherung bei der Bank eingetragen.


    Was nun?


    Das Geld ist nicht meins, meine Eltern würden mich steinigen, wenn das Geld kaputt geht. In einem Jahr soll damit die Hypothek, von der zur Zeit nur die Zinsen getilgt werden zu 2/3 getilgt werden.

    Kann man per Hartz4 an diesen Bausparvertrag ran, obwohl er als Hypothekensicherung für das Haus meiner Eltern hinterlegt ist und die Einzahlungen nachweislich durch meine Eltern erfolgten ?


    Wer kann dazu was sagen? :confused:

  • Hallo,
    alles braucht die ARGE auch nicht zu wissen.
    Ich würde so schnell wie möglich den Bausparvertrag wieder auf einen anderen Namen überschreiben.
    Sonst kann es tatsächlich Ärger geben.
    Wenn über Dein Konto nie irgend welche Zahlungen auf den Bausparvertrag gelaufen sind, bekommt die ARGE auch nicht mit, dass Du so einen Vertrag auf Deinen Namen hast.
    Allwissend sind die auch nicht.

  • Hallo fautec56
    Mit dem Zurückübertragen würde ich vorsichtig sein, da die ARGE Datenabgleiche mit dem Finanzamt macht und so herausbekommt wo man ein Konto hat(Freistellungsauftrag).Wenn der Bausparvertrag für eine Ablösung eines Kredites gedacht ist und dies auch schriftlich nachweisbar, dann wird es nicht als Vermögen gezählt, da das Geld Zweckbestimmt ist. Dies muss man nur bei der ARGE vorlegen und dann wird es nicht dazugerechnet.War bei uns genauso.
    Ich hoffe es hilft.

  • Hallo,
    alles braucht die ARGE auch nicht zu wissen.
    Ich würde so schnell wie möglich den Bausparvertrag wieder auf einen anderen Namen überschreiben.
    Sonst kann es tatsächlich Ärger geben.
    Wenn über Dein Konto nie irgend welche Zahlungen auf den Bausparvertrag gelaufen sind, bekommt die ARGE auch nicht mit, dass Du so einen Vertrag auf Deinen Namen hast.
    Allwissend sind die auch nicht.


    Allwissend sind sie sicherlich nicht, allerdings bekommen sie per Datenableich mit das ein Bausparvertrag bestanden hat und dann wird die Begründung recht schwer wohin dieser aufmal entschwunden ist.


    ABER: Wenn der Bausparvertrag als Absicherung für den Kredit gilt und das schriftlich bei der Bank fixiert ist sollte es keine Probleme bei der Arge geben. Ich denke man sollte hier lieber ehrlich sein und mit offenen Karten spielen, bevor hinterher das böse erwachen kommt. Denn das Verschweigen eines Bausparvertrages ist so ganz nebenbei auch noch strafrechtlich relevant ebenso wie das bewusste Umschreiben auf eine andere Person vor dem Hartz IV-Bezug.


    Ich wäre da eher vorsichtig, aber jeder ist seines Glückes Schmied.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Der Datenabgleich wird nicht nur über die Bank sondern über das Finanzamt durchgeführt und somit wird es vorraussichtlich auffallen, dass hier etwas "verschwunden" ist. Da ja auf den Bausparer Prämien beantragt werden.
    Lasst die Finger von irgendwelchen Mauscheleien, denn das ist nichts anderes als Sozialbetrug und wird auch so von der ARGE zur Anzeige gebracht. Vorallem einem so etwas zu raten finde ich ein wenig dreist. Wie siehst du das hosching, oder übernimmst du die Verantwortung, wenn es schief geht?


    Aber das müsst ihr selber wissen. Nur beschwert euch hinterher nicht, wenn ihr erwischt werdet, und schimpft auf die böse ARGE und bittet dann hier wieder um Hilfe, für etwas was ihr euch gegen jeden Rat selber eingebrockt habt.


    Gruß Klaus

  • fautec56 .
    Erstens: Du machst bitte nichts, dass auch nur den Anschein erwecken könnte, dass etwas nicht in Ordnung ist. Also alles real angeben. Am Besten erläuterst du den Werdegang. Mitunter ist der Werdegang plausibel und so, dass dann "demjenigen" - in diesem Fall dir - nichts anlasten kann. Manchmal aber auch wirft das neue Fragen anderer Art auf. Wegen einer nicht klaren Sache wurde ich (in dem Fall uns betreffend war es das Wohngeldamt) wegen einer kleinen Umnwägsamkeit für zurückliegende 10 Jahre geprüft, und das war ein riesiger Aufwand. Nu`hatte ich zwar nichts falsch gemacht und alles richtig angegeben, aber alleine das schon war sehr Nerven zehrend. Und wenn in eurem Fall dieser Bausparvertrag "zweckgebunden" und dies auch plausibel und nachvollziehbar ist, kann das auch gut gehen und würde entsprechend berücksichtigt.


    Garantiert ist es nicht.