Kindergeld zwischen Griechenland und Deutschland

  • Hallo!
    Zufaellig habe ich diese Seite gefunden und ich moechte auch mein Problem mit dem Kindergeld erzaehlen.
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Ich und mein Mann sind Lehrer und von Anfang August arbeiten wir hier in Deutschland.Wir sind hier von dem griechischen Staat abgeordnet und werden von Griechenland bezahlt. Jeden Monat bekommen wir 71 Euro als Kinderbeihilfe fuer unsere 3 Kinder (2, 6 und 8 Jahre alt) inklusiv in unserem Gehalt. Fuer das dritte Kind wird in Griechenland 140 Euro extra bezahlt. Da wir aber nicht in Griechenland wohnen, duerfen wir dieses Geld nicht bekommen.
    Ich habe also das Kindergeld hier in Deutschland beantragt. Die Antwort der Familienkasse war negativ, weil wir von Griechenland bezahlt werden, obwohl meine Kinder hier wohnen, angemeldet sind und in die Schule gehen.
    Ich darf also kein Kindergeld von Griechenland bekommen, weil mein Aufenthalt in Deutschland ist und kein Kindergeld von Deutschland, weil ich von Griechenland bezahlt werde.
    Ist das nicht komisch????
    Fuer Ihre Antwort waere ich sehr dankbar.
    Viele Gruesse


    P.S. Die anderen Kollegen in der Schule bekommen das Kindergeld.
    :confused:

  • Hallo,


    wenn die anderen Kollegen mit den gleichen Voraussetzungen wie ihr, Kindergeld bekommen dann frage doch dort mal nach.


    Ich kann mir vorstellen, dass kein Anspruch auf Kindergeld besteht da ihr euer Gehalt aus Griechenland bezieht und demnach kein deutscher Leistungsanspruch besteht.

  • Ich habe ein ähnliches Problem in Bezug auf Kindergeld zwischen Deutschland und Frankreich. Unsere Familie ist von Frankreich nach Deutschland umgezogen. In Frankreich hatten wir Anspruch auf Kindergeld für unsere 4 Kinder. In Deutschland dauerte die Anerkennung des Kindergeldanspruch über 6 Monate, da die Familienkasse in Frankreich eine Bestätigung ausstellen mußte über "Einstellung der Zahlung von Kindergeld". In dieser Bestätigung muß die alte Familienkasse des Herkunftslandes erklären, wann genau (Datum!) die Kindergeldzahlung eingestellt wurde. Die neue Familienkasse in dem neuen Land (hier: Deutschland) muß dann die Kindergeldzahlung ab dem Folgemonat aufnehmen. Bei der Kindergeldzahlung gilt das Wohnortprinzip, d.h. das Kindergeld wird in dem Land gezahlt, in dem man wohnt. Mit dem Sitz des Arbeitgebers in Griechenland bzw. der Gehaltszahlung aus Griechenland hat das nichts zu tun.

  • Vielen Dank fuer Ihre Hilfe!!!
    Sie haben voellig recht. Die Buerger von Mitgliedsstaaten der europoaeischen Union muessen ein Ausgefuelltes Formular (E 411) beifuegen, als Beweis dass sie kein Kindergeld im Herkunftsland bekommen.
    Danke noch einmal!!!:)