Ermäßigtes Sozialticket für Arbeitslose,Rentner,Familien bei Bussen,Straßenbahnen

  • .Ich halte für sinnvoll das um 50 Prozent ermäßigtes Sozialticket für sozial schwache Gesellschaftsgruppen, Sozialhilfe- und Arbeitslosenempfänger und Rentner mit geringer Rente,Geringverdiener,Hartz IV-Aufstocker,Arbeitnehmer mit Niedriglöhnen,MiniJobber,sozial benachteiligte Familien,alleinerziehende Elternteile oder Niedriglohnjobber die an der Armutsgrenze lebenden Menschen bei Bussen und Straßenbahnen.Das kann die Mobilität der Arbeitlosen für die Arbeitssuche erhöhen und die Zahl der Arbeitslosen verringern.Es ist sinnvoll,dass auch diesen Menschen eine gesellschaftliche und soziale Teilhabe durch die kostengünstige Nutzung von Verkehrsmitteln ermöglicht wird.


    Das ermäßigte Sozialticket,mit dem Arbeitslose und Rentner,Geringverdiener,Hartz IV-Aufstocker,finanzielle schwache Familien,die an der Armutsgrenze lebenden Menschen günstiger Bus und Bahn fahren können,für öffentliche Personennahverkehr ÖPNV kann das Leben dieser sozialschwachen Gesellschaftsgruppen erleichtern.


    Das bundesweite Sozialticket kann für diese sozialschwachen
    Gesellschaftsgruppen und an der Armutsgrenze lebenden Menschen Mobilität sichern und Ausgrenzung verhindern.


    Das ermäßigte Sozialticket kann die lebensnotwendige Teilnahme am beruflichen,sozialen,gesellschaftlichen und kulturellen Leben für diese sozialschwachen Gesellschaftsgruppen ermöglichen.Ferner werden diese sozialschwachen Gesellschaftsgruppen und Menschen mit geringem Einkommen heute zunehmend nach Hause zurückgedrängt.