Was steht mir zu?

  • Ich bin 17 Jahre alt und wohne momentan in meiner eigenen Wohnung, die vom Jugendamt finanziert wird (betreutes wohnen). Aber nach den Sommerferien würde ich dies gerne ändern und wollte fragen, was für Ansprüche ich denn da so hätte.


    Zuhause bei meinen Eltern kann ich wie man merkt nicht leben, da gibt es auch garnichts zu rütteln. Im September werde ich 18 Jahre alt, möchte aber schon im August "umziehen". Nach den Sommerferien fange ich an einem Berufskolleg meine Ausbilung zur Erzieherin und gleichzeitig mein Abitur an, was ich dann alles erst in 4 Jahren fertig haben werde.


    Wenn die Möglichkeit besteht würde ich gerne in eine 3er WG ziehen, mit meiner Schwester und meinem Freund, meine Schwester hat dabei auch das selbe Problem wie ich.


    Nun wollte ich mal fragen, was mir denn da so an Geld zusteht und ob die Kosten für die Wohnung, also dann 1/3 übernommen werden würden?


    Bei mehr Fragen, fragt einfach.



    PS: Bekomme ich dann eigentlich noch weiterhin Kindergeld, oder wie läuft das?

  • Hallo Meli!


    Ganz wichtig ! WG mit Schwester und Freund ist Bedarfsgemeinschaft. Dein Freund sollte von Dir in einem Antrag lediglich als WG Mitbewohner deklariert werden, jeder mit eigenem Zimmer! Ist im ersten Moment vielleicht nicht nachvollziehbar aber stell Dir vor einer von Euch verdient richtig Geld und die anderen bleiben in HARTZ IV dann wird das Einkommen desjenigen voll in Anrechnung gebracht wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Als WG kann demjenigen keiner was, es kann also sein das Dein (Freund) Mitbewohner sein Einkommen hat und Ihr HARTZ IV und damit hat wenigstens einer mehr geld zur Verfügung!


    Gruß

  • Danke erstmal für die Antwort.


    Da habe ich mich auch schon schlau gemacht und wir werden das unter WG laufen lassen, also keine Bedarfsgemeinschaft, muss ja auch keiner wissen, dass es mein Freund ist.
    Also das einer von uns Geld verdienen wird ist aber auch unwahrscheinlich, da wir jetzt alle im Sommer mit der Ausbildung an einem Berufskolleg anfangen wollen und das so 3 - 4 Jahre dauern wird, bis die Ausbildung abgeschlossen ist.
    Mein Freund bekommt nur Unterhalt von seinem Vater und das Kindergeld von der Mutter, mehr hat er auch nicht zur Verfügung, aber das alleine ist sowieso schon mehr als der Hartz IV - Satz.


    Aber trotzdem nochmal danke für den Tipp.