Zusammen wohnen bleiben oder nicht...?!?

  • Hallo,


    ich hoffe ich bin hier richtig, schildere kurz mal den komplizierten Fall:


    Ich habe mit meiner Freundin eine Wohnung(60qm)424,-EURwarm+Strom
    ich empange ALG1 800EUR
    Sie seit kruzem auch ALG1 325 EUR


    WIr machen gerade einen Abiturvorbereitungskurs...Danach ghets dann los also im September, also dann müssen wir Bafög beantragen...


    So, nun die Frage:


    Wir können bzw. meine Freundin kann sich das alles mit der Wohnung nicht leisten, was kann sie tun um Ihre(unsere) Wohnung zu behalten...?


    Aber Sie kann ja noch nichteinmal von den 325EUR leben...
    Wenn ich mein Abitur anfange bekomme ich ja nur Bafög und das sind keine 800eur...dann kann ich nichts mehr dazugeben...


    ALG1 beenden und Hartz4 beantragen? Oder rechnen die dann mein ALG1-800EUR an? Notfalls müsste ich wieder zu meinen Eltern, aber Sie würde gerne die Wohnung behalten, ich natürlich auch aber geht ja nicht mit so wenig Geld...


    Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?
    Gibt es irgendwelche Berater an die man sich wenden könnte?


    Wir wissen ja nicht weiter was wir machen sollen, es ist alles so ungewiss.....



    Würde mich über jeden Tipp sehr sehr freuen!!!!


    Vielen Dank schon mal im vorraus!

  • Bis zum Beginn des Kollegs könnte deine Freundin auch ALG 2 als Aufstockung zu ihrem ALG 1 beantragen. Bin allerdings nicht sicher, ob dabei was rüberkommt, falls Ihr 2 als "Bedarfsgemeinschaft" nach § 7 Abs. 3 und 3a SGB II anzusehen sein solltet.
    Wie sieht es mit Knete von den Eltern aus?
    Vergesst auch nicht das Kindergeld (2 x 154 EUR) ab Beginn der Ausbildung am Kolleg, falls Ihr die Altersgrenze dafür (25 J.) noch nicht überschritten habt.

  • okay, das hört sich schonmal gut an...


    Bafög Höchstsatz 541 EUR den man bekommt, bekomme ich den auch wenn ich noch zuhause wohne, also spielt es keine Rolle wo man wohnt?


    Weisst duwas mit der Wohnung ist, müsste sie dann umziehen? weil Wohnung 60qm. ALso wenn sie jetzt allein wäre und ALG1 + ALG2 beantragt zusätzlich...




    Vielen Dank schon mal Nataly, echt toll so eine schnelle Hilfe, perfekt!!!

  • "Bafög Höchstsatz 541 EUR den man bekommt, bekomme ich den auch wenn ich noch zuhause wohne, also spielt es keine Rolle wo man wohnt?"


    Das spielt schon eine Rolle, wie sich aus § 13 BAföG ergibt:




    (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in


    1.
    Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 310 Euro,
    2.
    Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 333 Euro.


    (2) Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende


    1.
    bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 44 Euro,
    2.
    nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 133 Euro.


    (2a) (weggefallen)
    (3) 1Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich den Betrag nach Absatz 2 Nr. 2 übersteigen, erhöht sich der dort genannte Bedarf um bis zu monatlich 64 Euro. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn bei Auslandsausbildungen bei dem Bedarf ein Zu- oder Abschlag nach Maßgabe des Absatzes 4 vorgenommen wird.
    (3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
    (4) Bei einer Ausbildung im Ausland nach § 5 Abs. 2 wird, soweit die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsland dies erfordern, bei dem Bedarf ein Zu- oder Abschlag vorgenommen, dessen Höhe die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt.
    ------------------------
    Anmerkung: Dies ist die derzeit noch geltende Fassung von § 13 BAföG. Ab 01.08.2008 erhöhen sich die oben genannten Euro-Beträge auf Grund des 22. BAföG-Änderungsgesetzes.
    Wenn du bei den Eltern wohnst, bekommst du dann 389,00 EUR, wenn du auswärts wohnst, bekommst du 541,00 EUR, falls die Miete für dich mindestens 145,00 EUR beträgt, wovon ich ausgehe. Wenn du bei den Eltern wohnst, bekommst du also 197,00 EUR weniger.

  • "Weisst duwas mit der Wohnung ist, müsste sie dann umziehen? weil Wohnung 60qm. ALso wenn sie jetzt allein wäre und ALG1 + ALG2 beantragt zusätzlich.."


    Wenn sie alleine wohnt und ALG 2 zusätzlich beantragt, kann sie unterm Strich einiges mehr kassieren. Allerdings sind 60 m² zu viel für 1 Person, sie müsste umziehen, allerdings geht das natürlich nicht von heute auf morgen, 6 Monate stehen ihr auf jeden Fall zu. Wenn die Freundin noch keine 25 ist, dann könnte es Probleme geben in der Richtung, dass man erwartet, dass sie bei den Eltern wohnt: wie sieht es aus?

  • Falls Ihr über 23 J. alt seid, könnt Ihr euch in der Krankenversicherung nicht mehr bei den Eltern kostenlos mitversichern. Dann gibt es beim BAföG noch Zuschläge. Das BAföG steigt dann auf 600,00 EUR bei auswärtiger Unterbringung, bei den Eltern sind es 197,00 EUR weniger.

  • Hallo Miteinander!


    Ich lese hier immer "Freundin", eine eheähnliche Zweckgemeinschaft muss das unter jungen Leuten noch längst nicht bedeuten! Ich frage mich da immer wieso man keine Wohngemeinschaften bilden kann, inzwischen müsste die Thematik um Bedarfsgemeinschaften doch in der Gesellschaft hinreichen bekannt sein!


    Gruß

  • Also ich muss jetzt mal mienen Senf abgeben!!!


    Ich habe mein Abi auch als Ganztags schule gemacht und Bafög bekommen!!!!!
    Wie Alt seit ihr beide denn?????
    Ich bin 26 habe 2 Kinder aber Elternunabhängiges BAFÖG habe ch noch nie bekommen!!!


    Und Krankenversichert über die Eltern seit ihr soweit mir bekannt bis zur vollendung des 25. LJ.
    danach zahlt das BAfög Amt 50% der Krankenversicherung......aber bei der AOK gibt es zum bsp. Schüler oder Studenten Preise das wären ca. 50% von dem normalen Beitrag, bieten andere KK sicher auch an!!!!
    BAfög Höchstsatz ändert sich sicher auch Bundesland oder OST/West bei uns ist der Höchsatz um die 467,-€


    Habt ihr Kinder?


    Achso die BAFÖG Berechnung beläuft sich so oder so auf das Einkommen der Eltern ob du zuhause wohnst oder nicht!!!
    So ist es hierzulande zumindest!