Von Wohnung in WG, was ist zubeachten?

  • Moinsen,
    habe hier im forum geschaut aber das meiste was ich zum Thema WG gefunden hab war immer nur von WG in Wohnung. (22 Seiten durchgeblättert im Forum)


    Folgende Situation:


    War Azubi, als ich raus war sofort zum Zividienst und jetzt Arbeitslos mit Hartz4 zuschuss da ALGII minimal ist durch die Lehrlingsvergütung damals. Ich will im Sommer Abi nachmachen und will deswegen jetzt schon umziehen. Berechtigung dazu hab ich schritlich sowie das aufgrund meiner Gesundheit auch Umzugskosten erstattet werden.


    Da es aber dort wo ich hinziehe kaum kleine Wohnungen gibt will ich in eine WG ziehen wo immoment 3 Leute wohnen und ich wär halt Nummer 4. Das Zimmer dort wäre knappe 30m² (Wohnung insgesamt 120m²). Ich habe immoment nur den Mietpreis inklusive aller Nebenkosten, auch Strom usw, welcher sich auf 220 Euro beläuft. Daher wird der tatsächliche Preis um die 170 Euro liegen wenn man die Dinge abzieht die nicht bezahlt werden vom Amt.


    Da ich alleine ja 45m² bewohne darf/kann sind 30m² ja im Rahmen. Es gibt für die gesamte WG ein Gemeinschaftsraum, eine Küche und 2 Bäder.


    Meine Fragen:


    - Müssen die Mitbewohner in der WG auch was angeben zu ihren Finanzen (kriegen alle Bafög)?
    - Wird so ein Zimmer akzeptiert oder werden dort noch quadratmeter für die Mitbenutzung der anderen Räume (Küche, Bad, Gemeinschaftsraum) angerechnet?