Hausverkauf - Umzug

  • Moin an alle im Forum...
    ich versuche mich kurz zu halten, was mir angesichts meiner aufgelaufenen Problematiken sicher schwer fällt...
    Als ich mich vor ca. vier Jahren von meinem Mann getrennt habe, haben wir das gemeinsame Haus verkauft und zwei kleinere Häuser gekauft. Unsere Darlehensverträge haben wir laufen lassen, nicht umgeschrieben. Hätte ich gewusst, dass ich jemals in den Hartz IV Bezug komme, wäre das anders gelaufen.
    Ich habe also gearbeitet und gearbeitet und gearbeitet - bin freiberuflich tätig , nebenbei lebte ich mit fünf Kindern zusammen - derzeit noch vier, um alles zahlen zu können. Kein Unterhalt, nur Unterhaltsvorschuß für die Kinder. Das ging vier Jahre gut und dann peng. Meine beiden Jüngsten brauchen viel Zuwendung und Struktur und auch ich konnte nicht mehr. Also habe ich erstmalig Hartz IV beantragt. Zuerst ging alles gut - mir wird mtl. anteilig angerechnet, was ich verdiene, muß also mtl. meine Einnahmen und Ausgaben auflisten und abgegeben. Dann allerdings wurde es schwierig, denn die Darlehensverträge laufen nicht nur über meinen Exmann und mich, sondern auch über ein anderes Haus...also Einstellung der Leistung für Unterkunft...Es ist zwar ein Sozialgerichtsverfahren anhängig, aber meine RAin macht mir wenig Hoffnungen und ich konnte bisher mehr recht als schlecht und unter Einbeziehung der Eigenheimzulage das Haus bezahlen.
    Soweit zur Geschichte. Ich habe mich nun beschlossen, das Haus zu verkaufen und mir mit den noch drei verbleibenden Kinder - meine älteste Tochter hat einen Ausbildungsplatz in Bremen und zieht in den Sommerferien um - etwas zu mieten. Ich möchte allerdings nicht in Ostfriesland bleiben, sondern Richtung Oldenburg ziehen, weil es dort Menschen gibt, die mir auch im privaten Umfeld - aufgrund vieler dieser Problematiken bin ich letztendlich im BurnOut gelandet - helfen und zur Seite stehen.
    Was muss ich beachten? Muß ich mir Genehmigungen einholen? Hier gibt es keine Arge, sondern die Gemeinde, also das Sozialamt - keine Ahnung, wie das jetzt heisst - und die Agentur für Arbeit - die mich alle halbe Jahr sehen möchte, um mir einen Vollzeitjob zu vermitteln. Ich kann nur in den Sommerferien umziehen, aus Rücksicht auf die Kinder, müsste mich aber jetzt -gleichzeitig mit dem Verkauf des Hauses- schon um eine neue Unterkunft kümmern. Kann man mich ausbremsen, solange ich das Haus noch nicht verkauft habe? Auch eine Privatinsolvenz wäre denkbar, habe Ende März einen Beratungstermin.
    Ich bin Saisonjunkie, habe also in den Ferien viel zu tun und außerhalb der Ferien wenig. Falle also durchaus auch mal einen Monat aus dem Bezug raus.
    Ich hoffe, dass ist nicht zu durcheinander und wenigstens einigermaßen nachvollziehbar.
    Ich danke Euch für Eure Antworten,
    Michaela

  • Hallo Königskinder!


    Michaela, als "Freiberufliche" fällst Du unter Selbstständig und daher bist Du direkt in ALG II Bezug gerutscht, richtig!


    Zunächst einmal denke ich das Sozialrichter nicht so dumm sind und die Zusammenhänge aus 1 mach 2 und die Rechtmässigkeit der Angaben so bewerten wie es die ARGE gerne macht um aus der Verantwortung zu kommen.


    Du hast ja den Darlehnsvertrag angegeben und das Du das gegenwärtige Objekt bewohnst ist doch auch beweisbar. Solange keine Vorteilsnahme dadurch entsteht das Dein gegenwärtiges Objekt preiswerter ist und die Leistungen für Miete zu einer Überzahlung geführt haben sehe ich das Vorgehen der ARGE so das man sich einfach der Kosten entledigt bis ein Urteil etwas anderes besagt. Problematisch sind natürlich die Angaben die in den Antragen gemacht wurden und nicht zutreffen, dies ist immer ein Grund dem ALG II Bezieher vorzuhalten das es wohlmöglich vorsätzlich geschehen ist.


    In Deinem Fall würde ich einen hohen Kommunalpolitker ansprechen und auf die Problematik insbesondere um die Kinder verweisen und das Du psychisch diesen Belastungen einfach nicht mehr gewachsen bist, selbiges solltest Du auch vor Gericht praktizieren, schließlich hat niemand von uns Bürokratismus in der Schule als Fach belegt.


    Hinsichtlich Umzug gilt, das Du sobald Du einen Antarg auf HARTZ IV gestellt hast auch alle Punkte einhalten musst, was bedeutet das Du Deine Umzugsabsicht mitteilen musst, und eine Genehmigung der ARGE für einen Umzug beantragen solltest.


    Vielleicht kocht diese Mehrarbeit ja beim zuständigen Fallmanager oder dem Teamleiter hoch und man bietet Dir Hilfestellung hinsichtlich Deiner Problematik, auch über das Jugendamt kann man zusätzlichen Druck aufbauen.


    Alles in allem kann man festhalten, die beschissenste Situation zum ALG II Bezieher zu werden besteht für die Kleinselbstständigen, Freiberufler und Subunternehmer!


    gruß

  • ...horst für deine ausführliche antwort...
    ich hatte gestern meinen halbjährlichen termin mit meiner fallmanagerin. bisher immer ein desaster, da sie meint, ich könnte mit vier kindern im haus durchaus einem vollzeitjob nachgehen. habe nun aus der kurklink, in der ich anfang des jahres war, ein schreiben mitbekommen, dass ich max. 20 stunden die woche arbeiten kann, von frau dr.dr.dr. unterschrieben. meine fallmanagerin eine umgewandelte frau...
    was das haus betriftt bin ich soooo was von müde...wir haben uns in der ehezeit "vier" häuser gekauft und verkauft - frag mich bloß nicht wie, warum und wozu, heute weiß ich keine antwort mehr darauf. es handelt sich um "alte" darlehensverträge, die ich für dieses haus übernommen habe, d.h. wir haben sie geteilt. vom sozialgericht habe ich die auflage bekommen 15 jahre, ja richtig, fünfzehn jahre finanzierung, geld für renovierung, umbau u.u.u. nachzuweisen...meine nerven liegen langsam aber sicher blank und ich werde mich nun von meinen altlasten mehr oder weniger befreien. wobei ich mir die nächste schwierigkeit damit schon wieder an land gezogen habe...ich möchte die bezirke wechseln und man läßt mich als hartz IV empfängerin nur ziehen, d.h. man nimmt mich gnädigerweise auf, wenn ich einen job nachweisen kann...fühle mich derzeit ein wenig, als wäre ich auf der flucht und keiner will mich.
    ich habe überhaupt nicht das bedürfnis von hartz IV zu leben, aber leider zahlt der vater meiner kinder keinen cent unterhalt...sorry, aber das schaffe ich nicht alleine.
    danke für deinen hinweis des jammerns, ich lerne es gerade...
    auch presse und politiker, jugendamt u.u.u einzuschalten ist nicht schlecht, habe nur ein problem damit, meine kinder...sie stehen durch meine selbstständigkeit und meinen beruf sowieso schon manchmal dort, wo sie alle sehen, wenn jetzt noch das andere dazu kommt...du verstehst, was ich meine?
    danke und liebe grüsse,
    michaela

  • Hallo Koenigskinder!


    Ich denke mal das alle anderen auch nur Angst haben in HARTZ IV / ALG II zu fallen, ich schreib das ja hier oft genug! Wenn Du einen Menschen kennts der den Allerwertesten vorne und das Gesicht hinten hat, sag mir bescheid. Also unser ehemalige Bürgermeister konnte mir da auch keinen Menschen nennen als ich Ihn fragte ob er anders sei wie die vielen anderen Menschen auf der Welt. Er hatte mich daraufhin eingeladen und mir eine volle Stunde zugehört und der neue grüßt mich mit winkendem Arm und lautem Zuruf "Hallo Herr Grunert" meine Denke muss dann wohl doch nicht ganz verkehrt sein, trotz aller harscher Kriitk!


    Das mit dem Umzug ist natürlich ein Problem, argumentiere mal bei Deiner Fallmanagerin damit das die berufliche Perspektive vor Ort von Dir mehr als ausgeleuchtet wurde, Du siehst definitiv in einem Verweilen vor Ort keine Chance weder kurz noch langfristig aus der Arbeitslosigkeit zu gelangen, aber dort wo Du hin möchtets hast Du noch private Kontakte die hier und dort ein gutes Wort einlegen würden und somit durchaus die Chance aus Deiner Sicht besteht zumindest mittel -oder langfristig wieder in Teil oder - Vollzeitbeschäftigung zu kommen.


    Das klappt zwar nicht immer, aber Versuch macht klug!


    Gruß