Strafzahlung für Nebenjob als Werbetyp

  • Hallo, ich habe da mal eine Frage.
    Ein Bekannter mit Frau und 3 Kindern (bin selbst kein Hartz IV-Empfänger, helfe diesem Bekannten nur beim Schriftverkehr) hatte einen geringfügigen Nebenjob als Werbetyp in 2005, diesen auch angegeben. Die Agentur von damals hiess laut Papieren Modelsweek Lorraine Media und er hat von denen auch nur acht einzelne Aufträge zu je 200 € und einmal zu 380 € vermittelt bekommen, dass war also keine Anstellung auf Dauer. Von Amtswegen werden ihm jedoch monatlich immer 380 € angerechnet, obwohl er in den meisten Monaten weniger verdient hat. Na ja, der Differenzbetrag wurde ihm dann jeweils nachgezahlt, nachdem er die Lohnabrechnungen eingereicht hatte, allerdings stets nach einer sehr langen Bearbeitungszeit - zuletzt 8 1/2 Monate!!! Seit September 2006 hat der Bekannte keinerlei Nebeneinkünfte durch Werbeaufträge mehr, was er dem Amt auch schriftlich seit dem 31.08.06 fünfmal (5 X) mitgeteilt hat. Trotzdem werden ihm weiterhin 380 € angerechnet, also 215 € Minderungsbetrag monatlich - im Bescheid steht, er soll weiterhin seine Lohnabrechnungen einreichen!


    Hallo - welche Lohnabrechnungen - er bekommt keine mehr!!!


    Das sind inzwischen 16 Monate à 215 € = 3440 €!


    Was in aller Welt kann man tun, damit endlich korrekt berechnet wird?


    Bin sehr gespannt auf Eure Antworten

  • Hallo Edmund Kreisel !


    Sofern es sich um Nebentätigkeiten handelt gibt es ein Formblatt 2.2 auf dem die Einkünfte anzugeben sind, geht es um selbstständige Einkünfte (wenn Gewerbeanmldung vorliegt) muss man Formblatt 2.1 ausfüllen.


    Begreift die ARGE nicht, das keine Einnahmen mehr bestehen würde ich jeden Monat dieses Formblatt abfordern ( hingehen zum Fallmanager und abholen) und mit dem Verdienst / Einkommen 0 € ausgefüllt und unterschrieben wieder zurückreichen!


    Bürokraten stehen auf Papier!


    Gruß