Kontoauszüge

  • Als ich mich heute über die Beantragung informiert habe wurde mir das auch mit den Kontoauszügen mitgeteilt. Frage mich ob die die Kontoauszüge auch über einen längeren Zeitraum als 3 Monate anfordern können wenn in diesen Zahlungseingänge vorhanden waren.

  • Vor meinen Umzug wollte das damalige Sozialzentrum Kontoauszüge der letzten drei Monate, wo ich selbst aussuchen konnte, welche ich meiner Sachbearbeiterin vorlege, Hauptsache war, das die aus den letzten drei Monaten kamen. Jetzt, nach meinem Umzug forderte das Sozialzentrum alle Auszüge der letzten drei Monate an, ich mußte für die letzte Weiterbewillligung sogar einen Auszug nachordern bei der Bank.
    Mir kommt das so vor, als würden die Sozialzentren auf dem Land, ich wohnte vorher auf dem Land, das viel entspannter sehen als die Sozialzentren in einer Stadt und in einer Großstadt sowieso, denn ich kann nicht behaupten, das Schleswig groß ist.
    Generell wollen die hier bei uns in Schleswig für den Erstantrag die Auszüge der letzten 6 Monate komplett und bei Weiterbewilligung, also alle 6 Monate die Auszüge der letzten 3 Monate. Aber das müßte wohl überall in Deutschland so sein oder?!

  • Was ist eigentlich, wenn einer kein Girokonto hat? Ist das dann fürs Amt ok wenn man einfach eins eröffnet und enfällt das dann mit den Kontoauszügen oder wie läuft das dann ab?


    Oder holen die dann weitreichende Auskünfte von Schufa oder sowas ein ob oder wann man eins hatte etc.?

  • Wenn man als ALG- Empfänger kein angegebenes Konto hat, muß man nachweisen, wo und was mit dem Geld angefangen wurde, da man in der Pflicht ist, mitzuarbeiten, sprich nachzuweisen. Wenn mans nicht tut, kann ganz schnell eine Sperre ausgesprochen werden.

  • Hallo !


    Ich habe kein eigenes sondern ein fremdes Konto, eine Bekannte hat es auf Ihren Namen eingerichtet und es mir für die Zahlungseingänge der ARGE zur Verfügung gestellt, ich kann somit jeder Zeit Geld abheben und überweisen könnte ich auch was ich aber tunlichst unterlasse.


    Die ARGE hatte die Bekannte um Kontoeinsicht gebeten, - gab es aber nicht da Sie keine Leistungen bezieht.


    Dann hat man mir eine Beziehung andichten wollen, war nur peinlich weil meine bekannte gerade geheiratet hatte.


    Seither ist Ruhe auch bei Verlängerungsanträgen und auf Mitwirkungspflicht klappts auch nicht!


    That's real life!


    Gruß

  • Hallo,


    sicher ist das ein Weg - der aber dennoch gewisse Risiken in sich birgt. Wenn Du verschuldet bist, wird/kann sich ein Gläubiger über den GV die Kontoverbindung nennen lassen und eine Kontopfändung veranlassen (können). Dann aber gilt der Pfändungsschutz für Sozialleistungen nicht mehr, weil der Kontoinhaber nicht identisch mit dem Leistungsempfänger bzw. mit diesem auch nicht verwandt ist. Das könnte dann häßliche Situationen hervorrufen (vor allem auch für den Kontoinhaber). Insofern sollte man diesen Weg nur mit Vorsicht beschreiten.


    Gruß