Zuverdienst

  • Hi, liebe Mitleidenen..habe da mal eine Frage.
    Ich beziehe Hartz 4 ,mein Sohn ist 18 Jahre alt und geht noch aufs Gymnasium. Kann er sich einen Job suchen, um sein Taschengeld etwas aufzufüllen? Wird dieses Einkommen dann bei uns komplett angerechnet oder gilt dann auch der Freibetrag von 100€. Danke für die Antworten ;)
    Schönen Tag noch

  • Hallo Anne 08 !


    Dein Sohn zählt doch auch zur Bedarfsgemeinschaft, oder etwa nicht?


    Und damit gilt was für die Bedarfsgemeinschaft gilt, aber Achtung der Freibetrag des Zuverdienstes gilt für die Bedarfsgemeinschaft nicht für jede Person einzeln!


    Gruß


    Rate euch das Formblatt 2.2 zu benutzen, damit dokumentiert man z.B. unregelmässige Zuverdienste!

  • Hallo Anne 08!


    Ja! Ich praktiziere dies schon länger, auch damit mir die ARGE wie schon so oft geschehen keine Arbeitsunwilligkeit unterstellen kann.


    Um ganz sicher zu gehen solltet Ihr euch einfach zum Fallmanager begeben und den Sachverhalt vortragen, Du kannst ja auch mithelfen, falls der blöd fragt warum Du nicht auch eine Job auf der Basis aus übst.


    Dann erfährst Du wie die ARGE dies in Deinem Fall abrechnet, aber im Grunde besteht kein Anlass anders zu verfahren.


    Dein Sohn bekommt so einen Einblick in die wirklichen Marktgegebenheiten ect.!


    Bitte das Formblatt immer persönlich abgeben nicht schicken und darauf aufmerksam machen das das Einkommen variieren kann, eventuell wird es dadurch erst im nächsten Monat berücksichtigt. Und durch die Angabe "Unregelmässig" vermeidest Du eine Anrechnung auch in den Monaten in denen Dein Sohn nichts verdient, obwohl dies nur bei Beträgen über den von Dir genannten Zahlen der Fall ist.


    Gruß