Spritgeld?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage an Euch. Ich beziehe noch in diesem Monat Hartz IV und habe am 1.3.08 endlich eine Festanstellung gefunden. D.h. das erste Gehalt erhalte ich zum 31.3.08


    Die Arbeitsstelle ist von meinem Wohnort 35 km entfernt d.h. ich habe täglich 70 km mit dem Auto zurückzulegen. Besteht die Möglichkeit daß die ARGE für diesen Monat einen Benzinkostenzuschuss bezahlt da ich von der Regelleistung diese Kosten nicht aufbringen kann?


    Danke
    Dely

  • Hallo Horst,


    keine Ahnung. Mein Mann hat das nur vorgestern zufällig gehört wie der Chef zu einem Angestellten gesagt hat er soll aufs Arbeitsamt fahren und den Antrag mit dem Spritgeld erledigen weil die Firma an diesem Tag wegen Sturm (Dachdeckerfirma) nicht gearbeitet hat.


    Ich denke mal der springende Punkt ist der daß man im ersten Monat von ALGE II zur Festanstellung dieses Spritgeld bekommt damit der neue Arbeitsplatz nicht schon wieder gefährdet ist und, falls man sich den Sprit nicht leisten kann, wieder dem Staat auf der Tasche liegt.


    Der Sachbearbeiter meinte nur, eigentlich geht das ganz nur rückwirkend. D.h. nach dem ersten Monat in der neuen Arbeit kann man den Antrag für Spritgeld einreichen und dann bekommt man es zurück. Wieviel habe ich jetzt nicht gefragt, ich war ja schon froh DASS es welches gibt.


    In meinen Augen ist es unsinnig daß man erst nach dem Monat den Antrag stellen kann denn man braucht das Geld ja in dem aktuellen Monat da das HarztIV Geld nicht auch noch für hohe Spritausgaben reicht.


    Da unsere ARGE hier immer sehr nett und hilfsbreit sind meinte der Sachbearbeiter gestern eben auch: Na, dann wollen wir mal nicht dem neuen Arbeitsplatz im Weg stehen wenn ihr Mann schon das Glück hatte einen gefunden zu haben und dort jetzt 2 Wochen arbeitet dann füllen sie den Antrag aus, legen den Arbeitsvertrag dazu und die Bestätigung des Chefs daß ihr Mann jeden Tag anwesend war und dann überweisen wir das Geld nächste Woche.


    Der Krux ist ja wie immer daß einem die ARGE nicht von sich aus auf diese Möglichkeit aufmerksam macht sondern warten bis man von selbst draufkommt:mad: Wenn mein Mann das nicht zufällig gehört hätte dann wüßten wir es auch nicht.


    Falls Du noch Fragen dazu hast kann du mich gerne weiter löchern.


    Liebe Grüße


    Dely

  • Hallo,


    das würde mich aber auch interessieren !?


    ich weiß jedenfalls nur das, daß beim erstantrag im zusatzblatt 2.1 danach gefragt wird,
    wie weit der arbeitsweg einfach beträgt.
    dieses wird als werbungskosten geführt und mit 20 cent pro kilometer berechnet.
    leider ist jedoch dieses geld im bewilligungsbescheid mitbeinhaltet.
    also du hast keinerlei überblick davon, wie denn die höhe des spritgeldes tatsächlich beträgt
    und ob du es tatsächlich bekommen hast.
    im bewilligungsbescheid steht ja nichts drüber.


    Aber :


    es wurde auch schon oft gefragt, ob denn reparaturkosten des autos bezahlt werden.
    klare antwort: nein !!!!
    Müssen sie denn welche zahlen ?
    klare antwort ja !!!!


    paragraph 11
    abschnitt 2
    punkt 5
    die mit der erzielung des einkommens verbundenen notwendigen ausgaben

  • Hallo,


    ich kann jetzt nur erzählen daß mein Mann heute den Arbeitskollegen gefragt hat der ja gestern beim Arbeitsamt zwecks seines Spritgeldes war und er hat sogar gleich einen Verrechnungsscheck mitbekommen und die 0,20 Cent stimmen.


    LG
    Dely

  • Hallo!


    SGB II Leistungen gem. Info Broschüre der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg - Marketing vom 06/2007


    Seite 16 - 3.4 welche Leistungen gibt es:


    neben Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Regelsatz+Mietleistungen) werden insbesondere folgende Dienstleistungen angeboten:


    - Vermittlung und Beratung
    - durchgehende Einzelfallbetreuung ( Fallmanagment)
    - Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen
    - Teilnahme an Trainingsmaßnahmen
    - Hilfe die Ihre Mobilität unterstützen
    - Förderung der beruflichen Weiterbildung
    - Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
    - Eingliederugnszuschüsse an Arbeitgeber (nach meinem Kenntnisstand seit 10/2007 hinfällig)
    - Beschäftigung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
    - Schaffen einer Arbeitsgelegenheit, bei der Sie zusätzlich zum ALG II für Ihre Mehraufwendungen eine
    Entschädigung erhalten können(!) (Hinzuverdienst ohne Anrechnung, Ein-Euro-Job)
    - Fördern von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
    - Vermittlungsgutscheine


    Darüber hinaus können weitere Leistungen erbracht werden, wenn sie zu Ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind, auf die man aber keinen Rechtsanspruch hat!



    3.5 sagt ausserdem etwas zum Einstiegsgeld!